Seit Herbst 2015 ist die Durchführungsbestimmung zur Umsetzung des Ministerialdekretes vom 16. April mit Nr. 74/2013 für das Anlagenheft von Seiten der Autonomen Provinz Bozen ausständig. Gestern wurde mit Beschluss der Landesregierung die Einführung genehmigt. Alle Besitzer von Heizanlagen müssen unabhängig von dessen Größe zukünftig ein Anlagenbuch führen.
„Endlich gibt es Rechtssicherheit für die Installateure von Heizungsanlagen. Seit Herbst 2015 war die Durchführungsbestimmung zur Umsetzung des Ministerialdekretes vom 16. April mit Nr. 74/2013 für das Anlagenheft von Seiten der Autonomen Provinz Bozen ausständig“, erklärt der Obmann der Installateure für Heizungs- und sanitäre Anlagen Reinhard Ambach. Zwei Jahre lang hatte man darauf gewartet. Gestern hat die Landesregierung die Verordnung über Brandverhütung und den Betrieb von Heizanlagen beschlossen. Diese sieht konkret vor, dass zukünftig auch Heizanlagen unter 35 kW zu den vorgegebenen zeitlichen Fristen kontrolliert werden müssen. „Hierzu erhalten die Heizanlagenbesitzer ein sogenanntes Anlagenbuch, in dem alle regelmäßigen oder außerordentlichen Instandhaltungen und Kontrollen festgehalten werden“, erklärt Ambach. Die ordnungsgemäße Führung des Anlagenhefts und die Erfüllung der darin vermerkten Auflagen ersetzen damit die periodische Erneuerung der Betriebserlaubnis.
In einem zweiten Schritt soll auch die regelmäßige Überprüfung der Energieeffizienz erfolgen. Hierzu werden die Vorschläge allerdings noch ausgearbeitet.
„Der Beschluss von gestern bedeutet aber nicht nur Rechtssicherheit für die Handwerker, sondern auch Sicherheit für die Besitzer von Heizanlagen, da sie nun endlich ein Kontrollinstrument besitzen“, so Ambach.
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.