Jobcoaching: Menschen mit Invalidität am Arbeitsplatz unterstützen

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Jobcoaching: Menschen mit Invalidität am Arbeitsplatz unterstützen

Über das Projekt „Jobcoaching“ werden seit November 2017 Menschen mit Zivilinvalidität und deren Arbeitgeber beraten und unterstützt.

Menschen mit Zivilinvalidität und deren Arbeitgeber können laut geltender Bestimmungen den Dienst einer Arbeitsplatzbegleitung nur dann nutzen, wenn sie über ein Arbeitseingliederungsprojekt beschäftigt sind. Werden betroffene Arbeitnehmende jedoch mit einem vollwertigen Arbeitsvertrag eingestellt, so verlieren sie den Anspruch auf eine Begleitung am Arbeitsplatz. Dies kann mitunter dazu führen, dass auftretende schwierige Situationen nicht überwunden werden können und Mitarbeiter dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren.

Individuell, flexibel sowie kurzfristig beraten und unterstützen

Mit der Zuweisung der finanziellen Mittel aus dem Regionalfonds zur Unterstützung der Familie und Beschäftigung startete das Pilotprojekt zur Förderung von Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber über die Arbeitseingliederungsprojekte hinaus. Durch diese besondere Form der Beratung und Unterstützung durch einen Jobcoach sollen im Sinne des neuen Gesetzes für Menschen mit Behinderungen Teilhabe und Inklusion bei der Arbeit gefördert, aber vor allem auch Arbeitsplätze für betroffene Menschen erhalten und Entlassungen bei auftauchenden Schwierigkeiten vermieden werden.

Der Jobcoach übernimmt dabei die Aufgabe eines Mediators, der individuell, flexibel und kurzfristig bei unvorhergesehenen, neuen Entwicklungen und Hürden zwischen dem Betrieb und den Mitarbeitern vermittelt sowie beratend und unterstützend eingreift. Dies kann etwa bei neuen und zusätzlichen Arbeitsaufträgen, bei einem Bereichswechsel innerhalb eines Betriebes, bei Umstrukturierungen, bei Veränderungen des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers und bei Schwierigkeiten zwischen den Mitarbeitern hilfreich sein. Sowohl beschäftigte Menschen mit Behinderung als auch die Unternehmen und deren Mitarbeiter können über das Projekt kompetente Beratung und Unterstützung erhalten.

Der landesweite Dienst wird von den Bezirksgemeinschaften Burggrafenamt (für Burggrafenamt und Vinschgau), Pustertal (für Pustertal, Eisacktal und Wipptal) sowie dem Betrieb für Sozialdienste Bozen (für Bozen, Salten-Schlern und Überetsch-Unterland) angeboten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich direkt an die zuständigen Jobcoachs der Bezirksgemeinschaften und des Betriebs für Sozialdienste wenden oder weiterhin die Fachkräfte für Arbeitsintegration kontaktieren, welche Anfragen weiterleiten werden:

Pustertal, Eisacktal und Wipptal
Bezirksgemeinschaft Pustertal
Ansprechperson: Manfred Marcher
Bruneck, Dantestraße 2
Tel. 338 7178939, manfred.marcher@bzgpust.it

(LPA)