Lokale Radio- und Fernsehsender sowie Newsportale können bis zum 20. Juni 2017 um Landesmedienförderung für das laufende Jahr ansuchen.
Das Land Südtirol fördert die Tätigkeit der lokalen Rundfunksender und seit kurzem auch der Newsportale. Die Grundlage dazu bildet das Landesgesetz „Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung“ (Nr. 6/2002) und die im Dezember 2015 neu erlassenen Richtlinien dazu.
In den Genuss der Landesförderung in Form von Verlustbeiträgen können lokale Radio- und Fernsehsender und lokale Newsportale kommen, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse herstellen und verbreiten und darüber hinaus Informationen des Zivilschutzes, des Wetterdienstes und Verkehrsberichte sowie im Interesse der öffentlichen Gesundheit ausstrahlen.
Die Ansuchen um Landesförderung für das laufende Jahr 2017 sind bis zum 20. Juni 2017 beim Landesbeirat für das Kommunikationswesen einzureichen, der auch für die Beitragsbemessung zuständig ist, während die Beiträge dann von der Landesabteilung Wirtschaft ausbezahlt werden. Der ursprünglich für den 20. Juli jeden Jahres vorgesehene Einreichetermin ist vor kurzem von der Landesregierung auf den 20. Juni jeden Jahres vorverlegt worden, um sicherzustellen, dass die notwendigen Verwaltungsverfahren auch fristgerecht abgewickelt werden können.
Informationen:
www.kommunikationsbeirat-bz.org/
(jw)
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