Neuordnung des Gesundheitsdienstes vom Landtag verabschiedet

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Neuordnung des Gesundheitsdienstes vom Landtag verabschiedet

Der Landtag hat heute Abend die Neuordnung des Gesundheitsdienstes mit 18 Stimmen bei elf Gegenstimmen und drei Enthaltungen genehmigt.

„Nun brauchen wir den Mut zur Veränderung. Der Südtiroler Landtag hat mit der Verabschiedung des neuen Landesgesetzes einen wichtigen Schritt getan hin zu einem wirklich zusammengeführten Sanitätsbetrieb für das ganze Land: vereinheitlicht, verschlankt, vernetzt“, ist Gesundheitslandesrätin Martha Stocker nach einer anstrengenden Sitzung überzeugt.

Nach der Verankerung der medizinischen Versorgungsleistungen im Landesgesundheitsplan 2016-2020 im November 2016 ist nun die zweite Säule der Gesundheitsreform vom Südtiroler Landtag verabschiedet worden. Die Neuordnung der Führungs- und Verwaltungsstruktur der Landesgesundheitsdienste spielt nach der Zusammenführung der damaligen vier Sanitätsbetriebe zum einzigen Südtiroler Sanitätsbetrieb von vor zehn Jahren eine wichtige Rolle. Damit ist die gesetzliche Grundlage eines modernen Managements für einen Landesbetrieb mit fast 10.000 Mitarbeitenden geschaffen.

„Die Ausrichtung des Gesetzes lässt sich in drei Zielsetzungen zusammenfassen: Wir setzen auf einen landesweit vernetzten Betrieb mit einheitlichen Abläufen zur medizinischen Betreuung der Menschen, ein Miteinander in der kollegialen Führung und die verstärkte Beteiligung und Mitsprache aller Interessensvertretungen“, unterstreicht Gesundheitslandesrätin Stocker.

Die Weiterentwicklung der Gesundheitsdienste zu einem modern organisierten und miteinander eng verbundenen Dienstleistungssystem garantiere den Menschen auch für die Zukunft die Sicherheit, dass sie zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort bedarfsgerecht medizinisch versorgt werden – und dies landesweit hinaus bis in die Talschaften nach den gleichen hohen Qualitätsstandards, so Gesundheitslandesrätin Stocker.