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Glücksspiel: Berufungsbeschwerde gegen Verwaltungsgerichtsurteil

In Sachen Glücksspiel bleibt die Landesregierung auf ihrem Standpunkt und zieht daher gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor den Staatsrat.

Ende vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Bozen den Rekurs eines Bozner Spielsaalbetreibers angenommen, der gegen den Verfall der Betriebsgenehmigung für Video Lotterie Terminals gerichtet war. Grundlage für die Maßnahme des Landes waren Beschlüsse aus dem Jahr 2012 zur Bekämpfung der Spielsucht und zur Vorbeugung deren negativer Auswirkungen.

Die Landesregierung hatte damals bestimmte Zonen, darunter beispielsweise die Bereiche in Schulnähe – als sensible Zonen ausgewiesen und bestimmt, dass im Umkreis von 300 Metern der Betrieb von Spielhallen und ähnlichem nicht gestattet ist. Das Verwaltungsgericht vertrat den Standpunkt, dass die Vorgaben des Landes zu rigide seien, da damit fast die gesamte Fläche der Stadt Bozen dem Verbot unterliege.

Heute hat die Landesregierung entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vor dem Staatsrat das Berufsungsverfahren einzuleiten. Das Urteil, so steht es im Beschluss der Landesregierung,  weise Rechts-  und Begründungsmängel auf, daher sei es zweckmäßig und im Interesse des Landes, dieses anzufechten. Es ist dies bereits das zweite Urteil des Verwaltungsgericht in dieser Sache, gegen das die Landesregierung vorgeht. Landeshauptmann Kompatscher wird nun die Anwaltschaft des Landes und den römischen Verwaltungsrechtsexperte Michele Costa bevollmächtigen, das Land vor dem Staatsrat in Rom in dieser Angelegenheit zu vertreten. (jw)