Autonomiekonvent – Gemeinden sollen aufgewertet werden – Der Rat der Gemeinden, das Prinzip der Gemeindeautonomie sowie das Bekenntnis zur partizipativen Demokratie im überarbeiteten Statut festgeschrieben werden.
Die Stellung der Gemeinden soll aufgewertet werden, indem die Gemeinden verstärkt Verwaltungsaufgaben übernehmen. Gesprochen wurde darüber, dass die Gemeinden die allgemeine Verwaltungsbefugnis innehaben sollen und das Land die Gesetzgebungsbefugnis, nach den Prinzipien der Angemessenheit, Differenzierung, Subsidiarität und der loyalen Zusammenarbeit.
Gemeinden sollen die ursprüngliche Rolle der dem Bürger am nahesten stehenden Verwaltungseinheit einnehmen. Hierzu müsse die Gemeinde auch die notwendigen Finanzmittel sowie Personalressourcen erhalten. Die Stärkung der Peripherie könne auch durch die Dezentralisierung von Diensten erreicht werden. Die Stärkung der Gemeindeautonomie hieße nicht, dass es das Land nicht mehr brauche. Die Gemeindefinanzierung aus eigenen Steuern wurde kontrovers diskutiert, da die Steuerhoheit den strukturschwachen Gemeinden nicht zu Gute käme. Am „Tropf des Landes“ zu hängen habe Vorteile für strukturschwache Gemeinden.
Der Rat der Gemeinden soll im Autonomiestatut als Bindeglied zwischen dem Land und den Gemeinden verankert werden. Seine Rolle als Garant für die Gemeindeautonomie soll verstärkt werden. Der Rat der Gemeinden soll als gleichwertiger Partner anerkannt werden im Hinblick auf Gesetzesentwürfe, die die Gemeinden betreffen. So könne vorgesehen werden, dass die Gutachten des Rats der Gemeinden bindend sind und der Rat der Gemeinden bei manchen Sachbereichen sogar ein Vetorecht innehat, welches nur mittels qualifizierter Mehrheit vom Landtag überstimmt werden kann. Man könne ein verstärktes Mitspracherecht des Rats der Gemeinden auch mittels gewichteter Stimmabgabe andenken. So könne Bozen als Landeshauptstadt mehr Gewicht haben. Inwiefern Bozen als Landeshauptstadt im überarbeiteten Statut besonders berücksichtigt werden soll, wurde kontrovers diskutiert.
Ausgehend vom Grundsatz dass die Souveränität vom Volk ausgeht, soll das überarbeitete Statut als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie ein klares Bekenntnis zu Formen der direkten und partizipativen Demokratie beinhalten. Instrumente der partizipativen Demokratie sollen Eingang finden in Entscheidungsfindungsprozessen in Südtirol. Der Landesgesetzgeber soll hinsichtlich der Detailbestimmungen tätig werden, auch um die Flexibilität des Autonomiestatuts zu gewährleisten.
Die Diskussion ist auf www.konvent.bz.it nachzuverfolgen. Die nächste Sitzung des Konvents der 33 findet am 5. Mai an der EURAC statt mit Anhörungen zum Thema Steuer- und Finanzautonomie.
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