Landesrat Achammer erfreut über Entscheidung der EU-Kommission zur österreichischen Quotenregelung – positive Nachricht für Südtiroler Medizinstudenten
Wie heute (17. Mai) bekannt wurde, hat die EU-Kommission grünes Licht für die Beibehaltung der österreichischen Quotenregelung beim Medizinstudium gegeben. Somit ist es weiterhin möglich, 75 Prozent der Studienplätze für Studierende mit einem in Österreich – oder Südtirol – erworbenen Maturazeugnis zu reservieren.
„Dies ist eine erfreuliche Nachricht“, reagiert Bildungslandesrat Philipp Achammer auf die Entscheidung. „Gerade aufgrund der Schwierigkeit, den Ärztenachwuchs zu sichern, ist es für uns Südtiroler besonders wichtig, dass die österreichische Quotenregelung beibehalten wird. Die EU hat auf den drohenden Ärztemangel reagiert und das Quotensystem als gerechtfertigte Maßnahme anerkannt. Damit ist der Zugang zum Medizinstudium auf österreichischer Seite für Südtirol gewährleistet.“
Erst im Oktober des letzten Jahres hat Landesrat Achammer bei einem direkten Gespräch mit dem damaligen österreichischen Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner die Quotenregelung ausführlich besprechen können. „Ich möchte der Bundesregierung ausdrücklich meinen Dank für den Einsatz für Südtirol und die gute Zusammenarbeit aussprechen“, betont Achammer, „denn die Regierung in Wien hat durch ihre Bemühungen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Südtiroler Gesundheitssystems geleistet.“
Im Unterschied zur Humanmedizin hält die EU-Kommission die Quotenregelung für das Studium der Zahnmedizin allerdings nicht für gerechtfertigt, da sich kein Mangel an Zahnärzten abzeichne. Die Aufhebung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist daher an die Bedingung geknüpft, dass die Beschränkung beim Zahnmedizinstudium bis zum akademischen Jahr 2019/2020 außer Kraft gesetzt wird. (me)
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