Eine Stiftung wird künftig für die kulturellen Tätigkeiten im Grand Hotel Toblach zuständig sein – Schwerpunkte sind Euregio, Musik und Jugend.
Mit der Gründung der Stiftung „Euregio-Kulturzentrum Gustav Mahler Toblach-Dolomiten“ beabsichtigen die Landesverwaltung und die Gemeinde Toblach, das Potential des Grand Hotels Toblach besser zu nutzen. Der Grundstein dafür wurde mit der Genehmigung des Statuts durch den Gemeinderat (am 14. Juni) und die Landesregierung (am 20. Juni) gelegt. Kulturlandesrat Philipp Achammer und Toblachs Bürgermeister Guido Bocher haben heute, 23. Juni, das Konzept des Euregio-Kulturzentrums sowie die Zielsetzungen und die Struktur der Stiftung vorgestellt.
Landesrat Achammer wies darauf hin, dass dies die siebte Stiftung mit direkter Landesbeteiligung sein wird. „Das Grand Hotel hat ein enormes Potential als kulturelle Begegnungsstätte“, sagte der Landesrat. Zudem wollte das Land ganz bewusst eine wichtige Einrichtung in der Peripherie stärken. Drei Kernpunkte sprechen laut Achammer für das Grand Hotel Toblach als Kulturzentrum von Landesinteresse: seine Eignung als Begegnungsort, die musikalische Tradition mit den Gustav-Mahler-Musikwochen und den Festspielen Südtirol sowie die geplante Bereitstellung der Struktur für Veranstaltungen zugunsten der Jugend. „Die Stiftung wird ein Dach sein, das künftig alle Initiativen vereint“, stellte Achammer fest. Die Tätigkeiten sollen daher das ganze Jahr über stattfinden und sich nicht – wie bisher – auf die Sommermonate konzentrieren.
Bürgermeister Bocher brachte seine Freude über das Projekt zum Ausdruck, Toblach und das Hochpustertal als Kulturzentrum von Landesinteresse zu etablieren. „Toblach ist seit jeher eine Stätte der Kultur, vor allem der Musik“, stellte Bocher fest, „die Schritte, die wir heute setzten, werden über die kommenden Jahrzehnte ihre Wirksamkeit entfalten.“
Landesrat Achammer wies zudem darauf hin, dass die öffentliche Hand – Land, Gemeinde und Region – derzeit über 700.000 Euro jährlich in das Kulturzentrum investieren. Diese Mittel sollen künftig aufgestockt werden, auch um eine ganzjährige Nutzung zu ermöglichen. Zudem sollen die vorhandenen Mittel besser eingesetzt werden, indem etwa Synergien genutzt werden.
Zielsetzungen und Tätigkeiten
Die Stiftung wird ab dem 1. Januar 2018 die Tätigkeit des gegenwärtigen Vereins „Kulturzentrum Grand Hotel Toblach“ übernehmen und eigene Tätigkeiten entwickeln.
Die Gründung der Stiftung erfolgt mit der Absicht, das Grand Hotel Toblach ganzjährig zu nutzen, die Akteure untereinander besser zu vernetzen, das Bestehende weiterzuführenden und Synergien für Neues zu schaffen. So sollen etwa auch neue Akteure eingebunden werden. Zugleich soll der geographische Wirkungsradius durch die Schaffung eines Kulturzentrums für die gesamte Euregio vergrößert werden.
Hohe Priorität besitzen für die beiden Stiftungsgründer die finanzielle Stabilität und der Erhalt der Arbeitsplätze.
Die Aufgabe der Stiftung wird insbesondere darin bestehen, das kulturelle Geschehen im Grand Hotel und seinem Umfeld durch geeignete Initiativen, Tätigkeiten und Impulse zu gestalten und zu fördern. So soll das Grand Hotel als Musikort gestärkt und als Begegnungsstätte für Jugendliche etabliert werden, um seine Attraktivität als Bezugspunkt für kulturelle Veranstaltungen aus Südtirol, den benachbarten Ländern im Dolomitenraum und der Euregio zu steigern. Zu diesem Zweck strebt die Stiftung Kooperationen mit Körperschaften, Institutionen und Privatpersonen an und ist bestrebt, Synergien zwischen den verschiedenen Initiativen zu nutzen.
Der Beherbergungsbetrieb wird in diesem Konzept als integraler Bestandteil des Angebotes genutzt. Eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendherberge ist ebenfalls vorgesehen.
Finanzierung und Struktur
Das Land wird 80 Prozent der Tätigkeit der Stiftung finanzieren, die Gemeinde Toblach20 Prozent.
Der Stiftungsrat, dem fünf ehrenamtlich tätige Mitliedern angehören (drei Vertreter des Landes und zwei Vertreter der Gemeinde Toblach), tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Ihm obliegen alle Befugnisse für die Verwaltung und die Führung der Stiftung. Unter anderem wählt der Stiftungsrat den Präsidenten, legt den Organisationsaufbau der Stiftung fest, ernennt den Direktor und genehmigt das jährliche Tätigkeitsprogramm sowie den Haushaltsvoranschlag.
Dem Stiftungsrat wird ein Kuratorium aus Experten und Vertretern verschiedener kultureller und gesellschaftlicher Bereiche als beratendes Organ zur Seite gestellt, während ein Fachbeirat den Stiftungsrat bei spezifischen Veranstaltungen unterstützen kann.
Gesetzlicher Vertreter der Stiftung ist der Präsident. Er verfasst und unterzeichnet die Verträge und führt die Oberaufsicht über die Verwaltung der Stiftung.
Der Direktor wird vom Stiftungsrat nach einem öffentlichen Auswahlverfahren ernannt. Dieser bereitet das Jahresprogramm, den Haushaltsvoranschlag und die Jahresabschlussrechnung vor. Er ist auch für die Personalverwaltung sowie für die wirtschaftliche, finanzielle und technische Verwaltung zuständig.
Gesetzlich vorgesehen ist außerdem das Kollegium der Rechnungsprüfer, das aus drei Mitgliedern besteht. Dabei wird jeweils ein Mitglied von der Gemeinde Toblach, dem Land und vom Stiftungsrat ernannt.
Weitere Schritte
Die Gründung der Stiftung und die Einsetzung der Organe wird bereits im Sommer diesen Jahres erfolgen; demnächst findet die notarielle Gründung statt. Die Bestellung des Direktors ist im Herbst vorgesehen. Damit kann die Stiftung zum 1. Januar 2018 die Tätigkeit des Vereins „Kulturzentrum Grand Hotel“ übernehmen und dessen Rechtsnachfolge antreten.
Die Adaptierungen des Beherbergungstrakts, um zusätzliche Veranstaltungs-, Probe- und Schulungsräume zu schaffen, wird im Jahr 2018 angegangen. (me)
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.