Integration ist eine Leistung, die auf Gegenseitigkeit beruht. Was die Landesverwaltung fordert und was sie fördert, hat Landesrat Achammer heute vorgestellt.
Integration als gegenseitiges Miteinander verpflichtet zu Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative. Das Land Südtirol stellt den neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Angebote zur Verfügung, die ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft fördern, fordert aber auch eine Integrationsanstrengung.
Integrationslandesrat Philipp Achammer hat die Grundsätze der Integrationspolitik des Landes heute (28. Juni) im Rahmen einer Pressekonferenz dargelegt. „Grundvoraussetzung für die Integration ist die Sprache“, erklärte der Landesrat gleich einleitend, daneben sei aber auch die Kenntnis der Regeln, die in unserer Gesellschaft herrschen, besonders wichtig. „Manchmal braucht es ein bisschen mehr als positive Anreize“, stellte Achammer fest, daher laute die Botschaft, die vermittelt werden soll: „Wer Einsatz zeigt, hat einen Mehrwert.“
Von der Integrationsvereinbarung zur Gesetzesänderung
Die Integrationsvereinbarung ist mit allen betroffenen Akteuren erarbeitet und 2016 von der Landesregierung genehmigt worden. Darin werden den neuen Bürgerinnen und Bürgern der gleichberechtigte Zugang sowie Partizipationsmöglichkeiten in allen Bereichen des gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens zugesichert. Zugleich werden sie aber verpflichtet, „sich aktiv in den Integrationsprozess einzubringen und diesbezügliche Angebote zu nutzen – unumgänglich sind hierbei die Beherrschung der Landessprache(n) sowie die berufliche Qualifikation für den Einstieg in den Arbeitsmarkt“ (Integrationsvereinbarung, S. 8).
Um dieses Prinzip der „Integration durch Leistung“ rechtlich zu verankern, wird das geltende Integrationsgesetz (Landesgesetz Nr. 12 vom 28. Oktober 2011) dahingehend abgeändert, dass der Zugang zu jenen Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen, unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Vernünftigkeit an die Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung der Integration geknüpft werden können. Zudem soll es künftig möglich sein, die Erbringung der Leistung so zu gestalten, dass dadurch die Integration gefördert wird.
Landesrat Achammer wies darauf hin, dass der geplanten Gesetzesänderung ein Gutachten der Anwaltschaft des Landes zugrunde liegt. Die Ergänzung kann somit über das Omnibusgesetz erfolgen, das im Laufe dieser Woche im Landtag zur Behandlung ansteht.
Die neuen Bestimmungen gelten jedoch nicht für EU-Bürger, da aufgrund des geltenden Rechtes die Gleichbehandlung aller Bürger der Union gewährleistet werden muss.
Wie wird Integration gefördert – was wird gefordert?
Als Maßnahme zur Förderung der Integration nannte Landesrat Achammer vor allem die Sprachkurse, Integrations- und Orientierungskurse sowie die Erfüllung der Schulpflicht durch die Kinder.
Die öffentliche Hand unterstützt die Integrationsbemühungen über verschiedene Schienen. So finanziert etwa die Koordinierungsstelle für Integration des Landes Projekte und Inklusionsinitiativen von Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften. Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Sprachzentren schaffen die Voraussetzungen für Integration durch Sprachsommerkurse, Projekte mit einzelnen Schulen, die Bereitstellung von eigens ausgebildeten Lehrpersonen für Deutsch als Fremdsprache, die Beauftragung interkultureller Mediatoren oder Beratung und Fortbildung für Lehrpersonen. Sowohl für Migranten als auch für Flüchtlinge werden unentgeltliche Sprachkurse für Deutsch und Italienisch angeboten. In ihrer gestrigen Sitzung habe die Landesregierung zusätzlich Mittel von 300.000 Euro für Deutschkurse bereitgestellt, berichtete Landesrat Achammer.
Migrationsberatungsstellen gibt es bereits in Bozen (Migrantes), Meran (Moca) und Bruneck (Input); eine weitere entsteht derzeit in Schlanders und wird von der Koordinierungsstelle für Integration mitfinanziert. Verschiedene Projekte und Initiativen werden auch von Landesämtern umgesetzt, beispielsweise Deutsch- und Alphabetisierungskurse für Migranten, Erarbeitung und Bereitstellung von spezifischem Unterrichtsmaterial für Kindergärten und Schulen oder Fortbildungen für Lehrpersonen. Zahlreich sind auch die Projekte und Initiativen der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie der Zivilgesellschaften und öffentlicher Einrichtungen wie Bibliotheken.
Nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmung werden die erwarteten Integrationsbemühungen definiert und die daran gekoppelten Zusatzleistungen des Landes für die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche festgelegt. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen werden mit Beschluss der Landesregierung erlassen.
„Zusatzleistungen sind solche, die über die Grund- und Elementarleistungen hinausgehen“, erklärte Landesrat Achammer, „Beispiele dafür sind das Familiengeld oder die Mietbeihilfe.“ Er wies zudem darauf hin, dass die Integrationsbemühungen nicht nur vom Familienoberhaupt eingefordert werden. Gerade die Rolle der Frauen und Mütter sei in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Außerdem werden die geplanten Maßnahmen vor der Verabschiedung durch die Landesregierung dem Landesintegrationsbeirat vorgestellt, der dazu ein Gutachten abgibt, stellte Achammer fest.
„Es gibt keine Alternative zur Integration. Wir wollen ein friedliches Zusammenleben gewährleisten und Ghettobildung vermeiden“, betonte Achammer abschließend, und dafür brauche es Anstrengung vonseiten der neuen Mitbürger, ein Teil der Gesellschaft zu werden. (me)
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