Wer Werbung längs einer Straße anbringen will, kann nun schnell und einfach die Genehmigung beim Straßendienst beantragen, und zwar online.
Der Straßenbeschilderungsdienst der Landesabteilung Straßendienst ist für die Anbringung von touristischer Werbeschilder und Hinweisschilder längs der Landes- und Staatsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften zuständig, sowohl was die Sachverhaltsermittlung als auch was die Genehmigung angeht. Dies gilt für alle Werbemittel, die dauerhaft bzw. mehr als 30 Tagen lang angebracht werden. Ab sofort können die Anfragen um Genehmigung für das Anbringen von Werbemitteln online via eGovernment gestellt werden. Zudem bietet die Antragstellung über das eGovernment-Portal zusätzliche Sicherheit, da die Übermittlung umgehend bestätigt wird.
Um die Vorteile der Online-Übermittlung über das eGovernment-Portal nutzen zu können, benötigen die Antragsteller die aktivierte Bürgerkarte oder einen zertifizierten eGov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
Vorerst wir der Straßenbeschilderungsdienst in der Landesabteilung Straßendienst weiterhin die erforderlichen Unterlagen auf traditionellem Weg entgegen. Was das Anbringen von Werbemitteln in Ortszentren mit bis zu 10.000 Einwohnern anbelangt, so stellt die Gemeinde den diesbezüglichen Verwaltungsakt aus, nachdem sie von der Landesbehörde die Unbedenklichkeitserklärung erhalten hat. Somit sind die Ansuchen bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Info:
www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1009722
Tel. 0471 255150
(SAN)
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