Keine Einwände zum neuen Führungskräftegesetz gibt es in Rom. „Das Gesetz steht auf festen Füßen“, freut sich Personallandesrätin Deeg.
Die Personalordnung des Landes sieht die Neuordnung der Führungsstruktur und eine Neuregelung der Zulagen für Führungskräfte vor. Das entsprechende Landesgesetz wurde im vergangenen Juni vom Landtag verabschiedet. Die römische Regierung hat zum Gesetz keine Einwände erhoben. Das freut Personallandesrätin Waltraud Deeg. „Wir haben unsere autonomiepolitischen Spielräume genutzt, eine solide gesetzliche Basis geschaffen und führen unser System fort, das im gesamtstaatlichen Vergleich kostengünstiger ist.“ Dank intensiver Vorgespräche in Rom, unter anderem mit der Ministerin für Verwaltungsreformen und -vereinfachung, Marianna Madia, sei es gelungen, den Weg für das neue Landesgesetz zu ebnen. Bis Ende 2018 soll es einen neuen Bereichsvertag für die Führungskräfte geben, kündigt die Personallandesrätin an. Das Führungskräftegesetz sieht eine Neuregelung der Funktionszulage für Führungskräfte in jenen Körperschafen vor, für die der bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt. Die Führungszulage wird künftig an den Performanceplan gekoppelt sein, ein strategisches Dokument, das die Ziele, Leistungen und Entwicklungsschwerpunkte der Landesverwaltung definiert, eine ganzheitliche Planung der Projekte und Ausgaben ermöglicht und – so Deeg – „letztlich auch Grundlage für die Leistungsbemessung der Führungskräfte ist“. Um die Effizienz der Verwaltung zu steigern, wird auch ein ressort-, abteilungs- und ämterübergreifendes Projektmanagement eingeführt. Zudem werden die Führungskräfte zu ständiger Weiterbildung verpflichtet. Auch wird es nur mehr über ein Auswahlverfahren möglich sein, Führungskraft zu werden. „Das neue Führungskräftegesetz ist vor dem Hintergrund entstanden, die öffentliche Verwaltung moderner, effizienter und bürgernäher zu gestalten, und die Führungskräfte müssen diesem Anspruch gerecht werden“, betont Landesrätin Deeg. (rm)
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