Auch Gemeinden sollen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen – Landesrätin Stocker: „Wichtige Maßnahme für Stärkung der wohnortnahen Versorgung.“
In ihrer Sitzung gestern (17. Oktober) hat die Landesregierung beschlossen, dass Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften Räumlichkeiten für Hausärzte unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sollten diese keinen geeigneten Raum zur Verfügung stellen können, bekommen die Hausärztinnen und Hausärzte in Zukunft einen monatlichen Mietzuschuss bis zu 500 Euro.
Diese Beitragspauschale erhält auch, wer seine eigene Räumlichkeit als Hauptpraxis nutzt. Liegt die Miete unter 500 Euro, werden die effektiven Ausgaben, sprich die reinen Mietspesen ohne Nebenkosten, erstattet. „Mit dieser Maßnahme stärken wir die Hausärzte. Sie sind unsere wichtigsten Partner im System der wohnortnahen Gesundheitsversorgung, und diese wird auch angesichts des demografischen Wandels immer wichtiger“, sagt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Die neue Regelung solle auch ein Anreiz dafür sein, dass alle freien Stellen besetzt werden können. „Vor allem für Menschen mit chronischen Erkrankungen ist die wohnortnahe Betreuung wichtig“, so Stocker. Um den Beitrag zu bekommen, hat der Arzt einen Antrag an den zuständigen Gesundheitsbezirk zu stellen und einen registrierten Mietvertrag oder einen Katasterauszug beizulegen. Die Förderung wird mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2017 gezahlt, Anträge für das Jahr können bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden. (ep)
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