Die heute vorgestellten Analysen des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz bestätigen die Ergebnisse, die die zuständigen Landesämter ermittelt haben.
Demnach sind auf Gräsern von Spielplätzen im Vinschgau nur geringste Spuren von Pflanzenschutzmitteln feststellbar – in einer Menge, die zumeist an der wissenschaftlich nachweisbaren Grenze liegen. „Pflanzenschutzmittel haben außerhalb der landwirtschaftlichen Flächen nichts zu suchen – und die Ergebnisse bestätigen, dass die allermeisten Bauern die gesetzlichen Landesrichtlinien einhalten“, bekräftigt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.
Nach Angaben des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz wurden auf 71 Kinderspielplätzen und öffentlichen Flächen Grasproben entnommen und nach Rückständen von Wirkstoffen untersucht, die auch in Pflanzenschutzmitteln Anwendung finden. Davon enthalten 53 Proben sehr geringe Spuren: Unter Berücksichtigung der Messunsicherheit liegen die Spuren unter jener Grenze, wo sie wissenschaftlich gesichert gemessen werden können. 18 Proben enthalten Spuren von Wirkstoffen, die nicht nur aus der Obstwirtschaft stammen – darunter die Wirkstoffe Cypermethrin – das mit dem weitaus höchsten Wert, das in der Tiermedizin gegen Zecken eingesetzt wird, sowie Benzalkoniumchlorid, das ein Haushaltsmittel zur Desinfektion und Reinigung ist.
„Wir als Landesregierung haben Abstandsregelungen und eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen, die die Abdrift beim Ausbringen der Mittel in der Landwirtschaft reduzieren sollen“, erklärt Landesrat Schuler, „darüber hinaus wurden im oberen Vinschgau eine Reihe von Versuchen durchgeführt, mit denen überprüft wird, welche weiteren Maßnahmen zur Abdriftminderung hilfreich sind.“ Die nun veröffentlichten Messergebnisse sowohl der Sektion für Umweltmedizin des Sanitätsbetriebes als auch des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz bestätigen, dass die bisherigen Maßnahmen bereits greifen.
Mit Blick auf die gefundenen geringen Rückstandsmengen müsse man sich zudem fragen, ob von ihnen überhaupt ein gesundheitliches Risiko ausgehen könne. Denn abgesehen davon, dass Gras nicht zum menschlichen Verzehr vorgesehen ist, gelten auch keine gesetzlichen Grenzwerte.
Da es kompliziert sei zu erklären, wie die zugelassenen Höchstmengen berechnet werden, werde ein Vergleich mit der Humanmedizin hergestellt, wo die Wirkstoffe zum Teil dieselben sind wie in Pflanzenschutzmitteln, sagt Landesrat Schuler. Als Beispiel nennt er die Scabizid-Salben, die gegen Krätze (eine Hautkrankheit) angewandt werden und die ohne ärztliches Rezept in jeder Apotheke erhältlich sind, weist Landesrat Schuler hin. Diese Salben enthalten den Wirkstoff Permethrin, der seit dem Jahr 2000 in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zugelassen ist, aber immer noch auf der europäischen Pestizidliste geführt wird. Die Salbe enthält den Wirkstoff in einer Konzentration von fünf Prozent – vergleichsweise hoch gegenüber der Konzentration in Pflanzenschutzmitteln. Eine Dosis von 15 Gramm dieser Salbe hinterlässt auf der Haut so viel Wirkstoff wie Gras von 17,5 Fußbalfeldern, das ähnlich kontaminiert ist wie die Grasproben des Dachverbandes. Oder anders gesagt beträgt die Wirkstoffmenge, die man sich dabei auf die Haut streicht, 3000 bis 75.000 Mal mehr als die gezogenen Proben durch den Dachverband auf ein Kilogramm Gras. (LPA)
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