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Museumsprojekt der Kronplatz Seilbahn AG

BRUNECK – Die Kronplatz Seilbahn AG baut ihre alte Bergstation für sechs Millionen Euro in ein Museum für Bergfotografie um. Ein Landesbeitrag, um den die Stadtgemeinde ansucht, wird drei Millionen Euro beisteuern (wir berichteten im Puschtra 05/17). Für große Empörung sorgen nun die nach und nach bekannt werdenden Details zum Zustandekommen dieses Landesbeitrages.

 

„In der Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2017, bei der Werner Schönhuber, Präsident der Kronplatz Seilbahn AG, und Projektkoordinator Manfred Schweigkofler das Projekt für ein Museum für Bergfotografie am Kronplatz vorstellten, das die anwesenden Gemeinderäten einstimmig genehmigten, war durchaus die Rede von einem Landesbeitrag, der über die Gemeinde laufen solle. Die Umstände seiner Gewährung und die voraussichtliche Höhe wurden nicht erwähnt. Die Gemeinderäte konnten also davon ausgehen, dass es sich dabei um einen für Projekte dieser Art üblichen Beitrag laut geltenden Bestimmungen handle“, so die Gemeinderäte der Brunecker Bürgerliste, der Grünen und der gemischten Fraktion. Gemeinsam haben sie nun eine Anfrage an den Bürgermeister Roland Griessmair und den Stadtrat für Urbanistik Christof Baumgartner gestellt und um Aufklärung gebeten, da inzwischen zu erfahren war, „dass die Landesregierung am 7. Februar 2017 die Richtlinien zur Förderung des Museumswesens eigens abgeändert hatte, um der Kronplatz Seilbahn AG einen Investitionsbeitrag gewähren zu können. Da es sich um eine gewinnorientierte Gesellschaft handelt, die deshalb bis dahin nicht in die Förderkriterien fiel, sieht die Abänderung vor, dass der Beitrag über die Gemeinde Bruneck läuft. Die Summe beläuft sich auf ca. drei Millionen Euro, 50 Prozent der Gesamtinvestition für das Museum.“

GESETZESABÄNDERUNG
Als sich die Kronplatz Seilbahn AG darüber einig war, dass man die ehemalige Bergstation auf dem Gipfel des Kronplatzes zu einem Museum umgestalten wollte, wandte man sich in der Absicht, einen Förderbeitrag zu erhalten, direkt an die Landesregierung. Zunächst kam der negative Bescheid, da die geltenden Richtlinien zur Förderung von Museen und Sammlungen keine Beiträge an Antragstellern mit Gewinnabsicht erlaubten. Nicht erlaubt ist weiter, dass Gemeinden als Gesuchstellende zugestandene Förderbeiträge an Dritte weitergeben. Allerdings wurde eine Abänderung der Förderrichtlinien angeraten, was mit Beschluss Nr. 147 der Landesregierung am 7. Februar 2017 erfolgte.

KULTURSCHAFFENDE EMPÖRT
„Das Land finanziert das Projekt einer finanzkräftigen Liftgesellschaft mit drei Millionen Euro zur Hälfte (!) mit. Da hört sich der Spaß auf! Auch weil diese Mittel aus dem Museumstopf und somit aus dem erweiterten Kulturbudget kommen und die bestehenden Museen dringend zusätzliche Geldmittel bräuchten, um den Betrieb aufrecht zu erhalten und andere warten noch auf eine Finanzierung. Aber vor allem im Bereich der vielen tätigen Kulturinitiativen und der großen Kulturverbände ist die Forderung nach Aufstockung der Beiträge enorm. Genauso wäre die vermehrte Unterstützung für Künstler und Kulturschaffende dringend notwendig“, beanstandet Albert Willeit, Gaiser Designer und Mitglied im Kulturbeirat des Landes, die Vergabe von Steuergeldern über Winkelzüge. (SP)