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PUSTERTAL – Elektroroller

Sie sind leise, umweltfreundlich, kostengünstig im Verbrauch und erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Laut italienischer Straßenverkehrsordnung sind E-Roller & Co. nur dann erlaubt, wenn sie so konstruiert sind, dass der Motor die Leistung von einem Kilowatt und eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Stundenkilometer nicht überschreitet. Das gilt auch für die sogenannten „Hoverboards“ und Roller mit Verbrennungsmotor. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, gelten die Geräte nicht als Fahrzeuge und sind elektrischen Rollstühlen bzw. elektrischen Spielautos gleichgestellt. Mit diesen ist es erlaubt auf Fußgängerwegen und Gehsteigen im Schritttempo zu fahren, sofern Fußgänger nicht behindert bzw. gefährdet werden. Das Fahren mit diesen E-Rollern auf Straßen oder Fahrradwegen ist grundsätzlich verboten. Doch Achtung: Viele E-Roller erreichen wesentlich höhere Geschwindigkeiten. Mit diesen ist das Fahren auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen nicht erlaubt, sondern nur auf eingezäuntem, nicht zugänglichem Privatgrund. Bei Nichtbefolgung folgen Geldstrafen.