Ab Jänner keine unangemeldeten Überprüfungen mehr, Menschen mit fortgeschrittenen Erkrankungen von erneuter Einstufung ausgenommen – Stocker: „Mehr Planbarkeit“
Das Pflegegeld wird derzeit für unbegrenzte Zeit ausbezahlt. Damit die Pflegestufe mit der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit übereinstimmt, werden unangemeldete Überprüfungen durchgeführt. Diese sind nicht nur aufwendig und kostspielig, weil die pflegebedürftigen Personen oft gar nicht daheim angetroffen werden, viele Betroffenen haben auch das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen.
Heute (14. November) hat die Landesregierung dieses Prozedere erleichtert: Ab 1. Jänner 2018 wird das Pflegegeld in der Regel für drei Jahre ausbezahlt. Drei Monate vor Ablauf der Frist muss der Pflegegeldempfänger nach einer schriftlichen Mitteilung einen neuen Antrag stellen. „Wir setzen auf Vertrauen und sind davon überzeugt, dass mit dem neuen System die Pflegesicherung den pflegebedürftigen Menschen noch zielgerichteter zugute kommt“, zeigt sich Gesundheits- und Soziallandesrätin Martha Stocker überzeugt. Von dieser 3-jährigen Fälligkeit ausgenommen seien Menschen, denen die Ärztekommission eine irreversible Invalidität bescheinigt hat und auch all jene, die bei Fälligkeit der Auszahlung älter sind als 88. Ihnen wird das Pflegegeld für unbegrenzte Zeit ausbezahlt. „Wir wollen diesen Menschen weitere Kontrollen ersparen, die für sie eine unnötige Belastung darstellen würden“, erklärt Stocker. In den nächsten Jahren wird man für diese Personengruppe noch mehr als bisher auf Beratung setzen. Diese neue Regelung erleichtere die Planbarkeit für die Menschen, die Pflege brauchen, so Stocker. Ganz abgeschafft werden die Kontrollen aber nicht: Wenn sie zum Schutz der pflegebedürftigen Person notwendig erscheinen oder ein Verdacht auf eine nicht gerechtfertigte Inanspruchnahme des Pflegegeldes besteht, werden sie weiterhin durchgeführt. Der Beschluss regelt auch die Möglichkeit einer neuen Einstufung vor Fälligkeit neu. Mehr als bisher muss diese zusätzliche Anfrage durch die Bestätigung und Beschreibung der relevanten Verschlechterung durch den Arzt begründet werden. Auf diese Weise soll die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Anträgen verringert werden, die in der Vergangenheit zu keiner neuen Pflegestufe geführt haben. Allein im Jahr 2016 wurden gut 900 Anträge auf Wiedereinstufung eingebracht. (ep)
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