Bis zum 15. Dezember können öffentliche und private Körperschaften aus dem Sozialbereich um einen Beitragsvorschuss für laufende Ausgaben 2018 ansuchen.
Öffentliche und private Körperschaften, die im Sozialbereich tätig sind und denen im Jahr 2017 ein Zuschuss für die ordentliche Jahrestätigkeit gewährt worden ist, haben Anrecht auf einen Beitragsvorschuss für das Jahr 2018 im Ausmaß von 70 Prozent des im Vorjahr gewährten Beitrages.
Öffentliche und private Körperschaften können das entsprechende Ansuchen bis zum 15. Dezember 2017 (12.00 Uhr) stellen. Das Gesuchsformular ist als beschreibbares PDF-Dokument unter www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/soziales/beitraege/beitraege-an-oeffentliche-und-private-soziale-koerperschaften.asp abrufbar.
Das Ansuchen kann in den jeweils zuständigen Ämtern der Abteilung Soziales (Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen) eingereicht oder mittels Einschreiben oder zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Ämter übermittelt werden: Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion (kinderjugendinklusion.minoriinclusione@pec.prov.bz.it), Amt für Senioren und Sozialsprengel (senioren.anziani@pec.prov.bz.it) und Amt für Menschen mit Behinderungen (disabilità.behinderung@pec.prov.bz.it).
(LPA)
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