Was darf ich fotografieren, was darf ich veröffentlichen, und wie steht es um die Bildrechte? Aufschluss darüber gibt eine Tagung in der Eurac am 24. Jänner.
Es ist dies die zweite Veranstaltung des Interreg-Projektes „Lichtbild“. Am Mittwoch, 24. Jänner 2018, dreht sich von 9 bis 16.30 Uhr in der Eurac in Bozen alles um rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Fotografie: Was darf ich fotografieren? Was muss ich beachten, wenn ich Fotos aus einem alten Fotobestand erhalte? Wie steht es um das Recht am eigenen Bild? Diese und weitere Fragen werden vor dem Hintergrund der italienischen, österreichischen und europäischen Rechtsprechung beantwortet. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf Begriffe wie Copyright, Urheberrecht, Allgemeingut, Creative Commons CC (bzw. schöpferisches Gemeingut). Bei einer Podiumsdiskussion kommen unterschiedliche Stimmen zu Wort.
Im zweiten Teil der Veranstaltung beantworten Experten auf dem Gebiet des Fotorechtes Fragen aus der Praxis, beispielsweise: Was mache ich, wenn ich nicht weiß, von wem ein Foto stammt, das ich in meiner Sammlung habe? Kann ich Kinderfotos einfach veröffentlichen? Ab wann gehen die Werke eines Fotografen, einer Fotografin ins Allgemeingut über? Was passiert mit meinen Bildern, wenn ich sie online stelle? Wer schon jetzt konkrete Fragen hat, kann diese an info@lichtbild-argentovivo.eu schicken. Sie werden gesammelt und bei der Tagung am 24. Jänner zur Diskussion gestellt.
Die Anmeldung ist ab sofort auf der Internetseite www.lichtbild-argentovivo.eu möglich. Veranstaltet wird die Tagung von den Partnern des Interreg-Projekts „Lichtbild. Kulturschatz Historische Photographie“: dem Tiroler Archiv für photographische Dokumentation und Kunst (TAP) in Lienz, der Stadtgemeinde Bruneck sowie dem Amt für Film und Medien und der Abteilung Museen des Landes Südtirol. (LPA)
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