GEMEINDECHRONIK VORSTELLUNG – DIE JAHRE 2015/2016
17. Januar 2018
NEUER DIENST – SPORTMEDIZIN
17. Januar 2018
Alle anzeigen

BAUAMT DIGITAL

BRUNECK – Die Digitalisierung ist auch im Bauamt der Stadtgemeinde Bruneck vorangeschritten. Seit Dezember 2017 werden Antragsteller vermehrt darauf hingewiesen, Mitteilungen und Meldungen nur mehr in digitaler Form vorzulegen.

 

Seitdem im Herbst 2016 zum ersten Mal sämtliche Schritte einer Benutzungsgenehmigung und Baukonzession in rein digitaler Form erfolgt sind, hat sich im Bauamt der Stadtgemeinde Bruneck in punkto Digitalisierung viel getan.

Vor dem Umstieg auf digitale Verwaltungsabläufe galt es, die gesamten Verfahren auf Herz und Nieren zu testen, Probleme und Fehler zu beheben, ohne die Bürger zu belasten. Durch die Erprobung der einzelnen Schritte mit eigenen Ansuchen konnten Fehler der Anfangsphase ausgemerzt werden. Den Antragstellern kann nun ein funktionierendes System geboten werden. Firmen und Freiberufler haben vielfach auch diesen wichtigen Schritt gemacht und legen die Anträge nur mehr in digitaler Form vor. Waren es in der Baukommissionsitzung im März 2017 noch etwa zehn Prozent der Anträge, so wurden in den letzten Sitzungen teilweise schon 40 Prozent der Anträge digital vorgelegt.

ABGABE DIGITAL
Die Nutzung des rein digitalen Verwaltungsablaufes ist nur für Firmen und für Personen vorgesehen, die eine digitale Unterschrift haben. Für sämtliche privaten Antragsteller bleibt die Papierform auch weiterhin aufrecht. Ab Dezember wird das Bauamt vermehrt Freiberufler und Firmen darauf hinweisen, Mitteilungen und Meldungen nur mehr in digitaler Form vorzulegen. Die digitale Abgabe erfolgt grundsätzlich mittels zertifizierter E-Mail (PEC-Mail).

ABGABE IN PAPIERFORM
Bei Antragsstellern, welche nicht über eine digitale Unterschrift verfügen, wird es vorerst keine Veränderung geben. Der Antrag, das Projekt oder die Mitteilung und die Projektunterlagen werden in Papierform abgegeben. Diese müssen vom Techniker und vom Antragsteller unterschrieben sein. Zusätzlich muss gemäß Gemeindebauordnung eine CD mit den digitalen Projektunterlagen, unterschrieben vom Techniker, vorgelegt werden. (SP)