Waldeigentümer und Holzschlägerungsunternehmen können innerhalb März wieder um Förderung für den Ankauf von forstlichen Maschinen ansuchen.
Auch in der Ernte und Erstverarbeitung von Holz soll eine Erneuerung des Maschinenparks vorangetrieben werden, um Produktivität, Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit zu erhöhen: Mit dieser Maßnahme im Rahmen des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum der EU 2014-2020 werden Investitionen in die forstwirtschaftliche Technik sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert.
Um die Ausrüstung für Schlägerung, Aufarbeitung und Bringung sowie für die Erstverarbeitung des Holzes zu modernisieren, können Waldeigentümer um Behilfen ansuchen. Gefördert werden Seilwinden mit einer Zugkraft bis zu zehn Tonnen, Holzkräne und Holzzangen. Die maximal anerkannten Kosten betragen bei Seilwinden bis fünf Tonnen Zugkraft 3200 Euro; bei Seilwinden bis sechs Tonnen Zugkraft 4600 Euro; bei Seilwinden bis sieben Tonnen Zugkraft 5200 Euro; bei Seilwinden bis zehn Tonnen Zugkraft 11.000 Euro; bei Funksteuerungen 1800 Euro; bei Holzzangen 3500 Euro; bei kompletten Holzkränen 25.000 Euro. Nicht unterstützt werden Forsttraktoren, Anhänger, Entrindungsmaschinen, Maschinen zur Erzeugung von Hackschnitzel und kombinierte Holzerntemaschinen (Prozessor und Harvester) sowie Seilkräne.
Ansuchen können auch Holzschlägerungsunternehmen: Gefördert werden zusätzlich zu den Maschinen für Waldeigentümer auch Seilkräne, Entrindungsmaschinen und kombinierte Holzerntemaschinen. Die maximal anerkannten Kosten bei Spezialseilwinden und Kippmasten betragen 200.000 Euro; bei Prozessoren 75.000 Euro; bei Speziallaufwagen 40.000 Euro. Nicht unterstützt werden Erdbewegungsmaschinen und Lastwagen.
Der Beitragssatz beträgt 40 Prozent der anerkannten Kosten ohne Mehrwertsteuer. Es wird nur der Ankauf von neuen Maschinen gefördert. Die Maschine darf fünf Jahre nicht veräußert werden.
Das mit allen erforderlichen Daten ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen samt Dokumenten kann per Post an das Landesamt für Bergwirtschaft in der Brennerstraße 6 in Bozen oder via Mail an bergwirtschaft@provinz.bz.it geschickt oder auch über die zuständigen Forstämter eingereicht werden.
Die Formulare sowie das Ansuchen können auf dieser Website heruntergeladen werden (ELR – Untermaßnahme 8.6). Die Gesuche müssen im Zeitraum zwischen dem 19. Februar und dem 31. März eingereicht werden, dabei gilt das Datum des Poststempels. Vor und nach diesem Zeitraum eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen sind im Amt für Bergwirtschaft im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen (5. Stock, Zimmer 502) erhältlich, und zwar von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8.00 und 12.00 Uhr: bei Annamaria Pernstich, Telefon 0471 415308, E-Mail annamaria.pernstich@provinz.bz.it oder bei Elisabeth Webhofer, Telefon 0471 415316, E-Mail elisabeth.webhofer@provinz.bz.it;
(mac)
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