Künftig dürfen sich auch Lehrkräfte mit einem Teilzeitauftrag von 30 Prozent an Eignungsverfahren teilnehmen.
In ihrer Sitzung am Freitag (16. Februar) hat die Landesregierung neue Regelungen zur Aufnahme von Lehrpersonal an den berufsbildenden und Musikschulen des Landes beschlossen. „Der Beschluss ist eine weitere von vielen Maßnahmen, mit denen wir die unbefristete Aufnahme von Lehrpersonal forcieren und die entsprechenden Verfahren beschleunigen wollen“, erläutert Personallandesrätin Waltraud Deeg. Es gehe vor allem darum, prekäre Arbeitsverträge im Bildungsbereich zu stabilisieren und dem Personal Sicherheit und langfristige Perspektiven zu geben, so die Landesrätin.
Die wichtigsten Neuerungen: Künftig dürfen sich auch Lehrkräfte mit einem Teilzeitauftrag von 30 Prozent an Eignungsverfahren beteiligen – bisher war dazu ein Arbeitsauftrag von mindestens 50 Prozent erforderlich. Auch von den neun Monaten Lehrtätigkeit, die bisher für eine Zulassung zum Wettbewerb für die Musikschulen des Landes vorausgesetzt wurden, wird in Zukunft abgesehen. Galt der Zweisprachigkeitsnachweis bisher für drei Jahre lang als Vorzugstitel, so ist dies nun nur mehr für ein Dienstjahr der Fall.
Zudem werden ab dem kommenden Schuljahr alle Stellen über Stellenwahl vergeben. Ausgenommen bleiben – nur im Bereich der Musikschulen – die Ersatzstellen für Aufträge mit einer Arbeitszeit von unter 30 Prozent. So will man vermeiden, zu viele Teilzeitaufträge mit geringem Stundenaufwand (und entsprechend hohen Fahrtkostenspesen) vergeben zu müssen. Bei der Stellenwahl dürfen – über die Zugangsvoraussetzungen für die Eintragung in die Rangordnung hinaus – keine weiteren einschränkenden Voraussetzungen verlangt werden. (LPA)
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