Am kommenden Karfreitag bleiben die Landhäuser geschlossen. Am Osterdienstag entfällt die wöchentliche Sitzung der Landesregierung.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Osterzeit ergeben sich für Landesverwaltung und Landesregierung zwei Programmabweichungen: Am Karfreitag, 30. März, bleiben die Landesämter geschlossen. Ämter und Diensstellen der Landesverwaltung sind nach den Osterfeiertagen ab Dienstag, 3. April, wieder zugänglich. Am Osterdienstag entfällt die Sitzung der Landesregierung. Auch während der Osterzeit sind alle notwendigen Landesdienste gewährleistet. So werden die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet sind auch die Feuerwehr-, Forst-, Umwelt- und Straßendienste. (jw)
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