Einfachere und schnellere Verfahren und Vorschüsse von bis zu 70 Prozent: Das sind zwei wesentliche Neuerungen der überarbeiteten Förderrichtlinien.
Die Landesregierung hat heute (8. Mai) auf Vorschlag von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker die Richtlinien genehmigt, nach denen das Land Südtirol Vereine, Verbände und Organisationen bezuschusst, die im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind. Die wesentlichen Neuerungen des heute gefassten Beschlusses betreffen Anwendungsbereich und Anspruchsberechtigte. Klarer definiert wurden auch die zulässigen Ausgaben und die finanzierbaren Initiativen, die mit 50 bis zu 75 Prozent bis Erschöpfung der Mittel gefördert werden. „Die neuen Richtlinien beinhalten einheitliche und klare Regelungen“, betont Gesundheitslandesrätin Stocker, „zudem wurden die Verfahren vereinfacht. Künftig ist es nicht mehr nötig, für die laufenden Ausgaben und für neu geplante Initiativen getrennt anzusuchen und abzurechnen; ein einziges Dokument genügt.“ Besonders gefördert wird künftig die Zusammenarbeit zwischen Organisationen: Werden Tätigkeitsbereiche wie Personalverwaltung zusammenlegt oder Dienste einer Dachorganisation übertragen, so wird der Beitragsprozentsatz für das Jahr der Zusammenlegung oder Übertragung und die drei nachfolgenden Jahre um fünf Prozent erhöht. Bei Zusammenlegungen von Vereinen oder Einrichtungen ist sogar eine Beitragssteigerung um zehn Prozent über fünf Jahre vorgesehen. Neu ist auch, dass den Einrichtungen künftig ein Vorschuss des gewährten Beitrages von bis zu 70 Prozent für laufende Ausgaben und von bis zu 50 Prozent für Initiativen gewährt werden kann, bisher waren es in beiden Fällen maximal 50 Prozent. Einrichtungen, die zwar in Südtirol tätig sind, aber keinen Sitz im Land haben, werden nicht mehr unterstützt. Als zulässige Ausgaben gelten auch jene für neue Technologien und Medien. Zudem wurde die Auflistung der zulässigen Ausgaben klar und unwidersprüchlich formuliert. Nach den Worten von Gesundheitslandesrätin Stocker werden die neuen Richtlinien dazu beitragen, nicht nur die einzelne Förderung, sondern das gesamte Fördersystem zu vereinfachen, zum Nutzen der Vereine und der Verwaltung: „Die gesamte Abwicklung wird beschleunigt, das Verfahren transparenter und die Bewertung objektiver.“ (jw)
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