Wohnen leistbar machen – Gesetzesnovelle in Landesregierung besprochen

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Wohnen leistbar machen – Gesetzesnovelle in Landesregierung besprochen

Bezahlbares Wohnen für mehr Menschen soll durch das neue Gesetz zur Wohnbauförderung möglich werden. Die Landesregierung hat den Entwurf besprochen und ergänzt.

Den Entwurf für die Gesetzesnovelle zur Wohnbauförderung hat Landesrat Christian Tommasini bereits im Jänner der Landesregierung vorgelegt. Wichtigste Ziele sind laut Tommasini Wohnen zu erschwinglichen Preisen in Eigentums- und Mietwohnungen, Flächen sparen und Verfahren vereinfachen. Diese Woche hat die Landesregierung den Entwurf nochmal besprochen und einige Punkte ergänzt. Landesrat Tommasini hat den Entwurf heute den Sozialpartnern vorgestellt und mit Ihr die Anliegen diskutiert. Präzisiert hat die Landesregierung vor allem die Vorgaben für Mehrfachförderungen. Die Möglichkeit mehrere Wohnbauförderungen zu kumulieren soll demnach nur mehr über das Bausparen möglich sein. Neue Parameter hat die Landesregierung zudem für die Flächenlimits für geeignete Wohnungen vorgegeben. Eine Wohnung wird dann als, geeignet angesehen, wenn sie mindestens 28 Quadratmeter für eine Person und je 14 Quadratmeter für jede weitere Person an Platz bietet. Für eine vierköpfige Familie gilt also beispielsweise eine Wohnung ab 70 Quadratmetern als geeignet. In diesem Zusammenhang sagte Landesrat Tommasini, dass die Landesregierung den Grundsatzbeschluss gefasst hat, mit dem 1. Juli 2018 bei der Anwendung der EEVE im Bereich Wohnbauförderung die Obergrenze für das Finanzvermögen für Einzelantragsteller von derzeit 100.000 € auf 150.000 € angehoben. Neu eingeführt wird das Finanzvermögen für Familien, wo die Obergrenze unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder mit 250.000 Euro festgelegt werden soll.  Neben neuen Wohnformen soll laut Tommasini vor allem auch die Wiedergewinnung von Wohnungen gefördert werden. Ein gewisses Mindesteinkommen, sei, so der Landesrat, künftig Voraussetzung, um eine Förderung für den Bau oder Kauf einer Wohnung zu bekommen. „Die Rückzahlungsfähigkeit der Förderempfänger hingegen wird künftig nicht mehr vom Land kontrolliert, sondern ist Sache der Banken“, sagt Tommasini. Zustimmung von Seiten der Landesregierung gab es für die weiteren angepeilten Neuerungen. So soll der Bau von Mietwohnungen gefördert werden, die dann für zehn Jahre zum Landesmietzins bereitgestellt werden müssen und in den darauffolgenden zehn Jahren zu einem angemessenen Preis verkauft werden dürfen. Als Steuerungsinstrument soll es ein Bonussystem geben, um jene zu unterstützen, die Energie einsparen, Flächen verdichten, barrierefrei bauen, Gebäude unter Denkmalschutz sanieren oder ihren Wohnort in strukturell benachteiligten Gebieten beibehalten. Zum bereits im derzeitigen Gesetz vorgesehenen Verlustbeitrag kommt die Möglichkeit der Vergabe von zinslosen Darlehen hinzu. Ein Garantiefonds für unverschuldete Rückstände privater Mieter unter Beteiligung der Verbände der Gebäudeinhaber und der Mieter soll künftig in Notsituationen finanzielle Hilfe bieten. Das Flächenlimit für den Kauf von Wohnungen soll künftig bei 130 Quadratmetern liegen. In Zukunft soll der Wohnraumbedarf, sei es bei Miet- als auch bei Eigentumswohnungen, gemeinsam mit den Gemeinden periodisch erhoben werden, um bestehende Wohnflächen besser zu nutzen und Grund zu sparen. Zur Förderung des Erwerbs von Baugrund durch die Gemeinden soll eine Obergrenze für die Finanzierung eingeführt werden. Im sozialen Wohnbau sollen bezahlbare Mietwohnungen für Jugendliche bereitgestellt werden, mit dem Ziel, die soziale Durchmischung zu fördern. Alle Bindungen für die erste Wohnung, den geförderten Grund und die zu vermietenden Wohnungen sollen mit 20 Jahren festgesetzt werden. Anders als das bisherige Gesetz mit 152 Artikeln soll das neue Gesetz mit einem Drittel davon auskommen und somit ein Rahmengesetz sein. “Damit können wir wie bisher Wohnbauförderung ermöglichen, die sich bestmöglich am Bedarf der Bürger orientiert und müssen nicht wie andernorts auf das System der Ausschreibungen umsteigen, bei  dem es nur mehr einen beschränkten Zugang gibt und nicht mehr die Möglichkeit besteht, kurzfristig zu reagieren“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Weitere Vorteile des Rahmengesetzes sind laut Landeshauptmann die leichte Lesbarkeit und die kürzeren Bearbeitungszeiten. Künftig nicht mehr direkt vom Gesetz geregelt werden sollen beispielsweise die Verfahren und die Details für die Zugangsvoraussetzungen für Zuschüsse, für die Besetzung von Mietwohnungen und Sozialwohnungen ebenso wie die Höhe der Förderung und des Förderbonus. (SAN)