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Die E-Rechnung, bitte!

Pustertal – Nun ist es soweit: Italien stellt auf die elektronische Rechnung um. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Schritt Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau, mit wenig Spielraum für die Steuerzahlenden – Informationsveranstaltung zur Thematik auch in Bruneck.

Zuerst Spanien, dann Ungarn und jetzt Italien – Länder, die das Problem des Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerbetrugs nur zu gut kennen, setzen nach und nach auf elektronische Verfahren, sogenannte Clearance-Systeme. Bei uns heißt das konkret, dass zukünftig die Rechnung in einem spezifischen Format (XML) über die eigens dafür vorgesehene Plattform SDI (servizio di interscambio) versendet werden muss, mit nachfolgender elektronischer Archivierung für zehn Jahre.

DER FAHRPLAN
Bereits seit 2015 wird mit der öffentlichen Verwaltung elektronisch abgerechnet, der vergangene 1. Juli war Stichtag für Mineralöl-Lieferungen sowie Subunternehmen im Bauwesen, sollte es sich um einen öffentlichen Auftrag handeln. Die Rechnungsstellung sowohl zwischen Unternehmen B2B (Business to business) als auch zwischen Unternehmen und Privatkunden B2C (Business to consumer) ist ab Jahresanfang 2019 dem E-Format verpflichtet.

AUFKLÄRUNGSARBEIT TUT NOT
Dadurch dass die Regelung alle inländischen Firmen bezüglich deren in Italien erwirtschaftete Umsätze betrifft, sind Unternehmer hierzulande für klare Informationen dankbar. Ein Südtiroler IT-Unternehmen hat deshalb Events, mitunter einen Info-Nachmittag in Bruneck, organisiert: „Die elektronische Rechnung umfasst ja nicht nur die Abwicklung des Rechnungsprozesses, sondern ist zudem ein gewichtiger Bestandteil der zukünftigen digitalen Transformation innerhalb eines Unternehmens. Dieser digitale Wandel bietet große Möglichkeiten zur Optimierung der Geschäftsprozesse“, unterstreicht Lukas Hofer, seines Zeichens Projekt-Manager des heimischen IT-Spezialisten.

GIBT ES AUSNAHMEN?
Keine Sorgen wegen den anstehenden Neuerungen müssen sich unter anderem Kleinstunternehmen machen, welche das Pauschalsystem „Regime di vantaggio dei minimi“ oder „Regime forfettario“ anwenden können. Diese Formen der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit sehen steuerliche Begünstigungen vor, sollte eine gewisse Umsatzschwelle nicht überschritten werden und zielen auf die Förderung des Unternehmertums ab. Die alteingesessene Rechnung auf Papier gilt weiterhin für ausländische Kunden italienischer Betriebe, wobei der Fiskus auch hier auf telematische Mitteilung pocht. (MP)