Innichen – Mit dem Staatsgesetz Nr. 219/2017 gab es einige Änderungen im Bereich der gesundheitlichen Vorsorgeplanung. Die Informationsreihe zu diesen Änderungen, wobei im Mittelpunkt die Patientenverfügung stand, endete am 27. September in Innichen.
Nach unserem eigenen Willen zu entscheiden scheint in den meisten Fällen eine einfache Sache, schließlich wissen wir ja, was wir wollen. Was aber, wenn wir irgendwann nicht mehr in der Lage dazu sind, selber zu entscheiden und deshalb für uns entschieden werden muss? Und was, wenn bis zu diesem Zeitpunkt niemand außer uns selbst weiß, was wir wollen? Richtig, dann haben wir ein Problem. Ein Problem, das die Patientenverfügung lösen könnte. Denn, wie Referent Herbert Heidegger sagte, die Patientenverfügung sei eine Art Testament, bei dem es nicht ums Geld gehe.
Wein und Wasser im Wein
„Es ist schon so, dass Menschen mitentscheiden wollen, wenn es ums Sterben geht. Mit der Patientenverfügung bleibt ihr Selbstbestimmungsrecht auch bei Verlust des Einwilligungsrechts erhalten“, so Heidegger. Doch eine Patientenverfügung passiere nicht von heute auf morgen, sie brauche Zeit. Zeit, um sich vorher zu informieren, um sich beraten zu lassen und um aufgeklärt zu werden. Wie schnell und wie viel man sich mit dem Thema auseinandersetzt, bleibt jedem selbst überlassen. „Wie weit wir auf die Treppe der Aufklärung aufsteigen, entscheidet großteils auch der Mensch mit. Was er erträgt und was er nicht erträgt, was er wissen will und was er nicht wissen will“, meinte Heidegger. Er müsse aber auch Wasser in den Wein gießen und auf die Probleme der Patientenverfügung aufmerksam machen. Sie sei wenig verbreitet, bei Bedarf oft nicht zur Hand und nicht aussagekräftig genug. Umso wichtiger wird also die Rolle der frühen und somit gründlichen Auseinandersetzung mit dem Thema. „Die Entscheidung ist eine sehr schwierige, die begleitet werden muss. Nicht beeinflusst, aber leichter gemacht. Hierfür brauchen wir Fachpersonal“, verlangte Guido Bocher, der Bürgermeister von Toblach.
Wir als Dirigenten unseres Sterbens
Anwesend waren neben Herbert Heidegger und Guido Bocher auch die Allgemeinmedizinerin Astrid Marsoner sowie Krankenhausseelsorger Peter Gruber und Landesrätin Martha Stocker. Die beiden Letztgenannten betonten v. a. die Rolle der Angehörigen hinsichtlich der Patientenverfügung. „Wir haben alle eine Verantwortung jenen gegenüber, die vielleicht einmal in solchen Situationen über uns entscheiden. Wir haben die Verantwortung, ihnen die Verantwortung abzunehmen“, meinte Martha Stocker. Peter Gruber sah das ähnlich: „Mit der Patientenverfügung dirigiere ich mein Sterben und habe ein großes Orchester. Ich gehe den Weg, aber werde begleitet.“ Wer sich genauer über die Patientenverfügung informieren möchte, kann die Broschüre beim Sekretariat des Landesethikkomitees anfordern oder im Internet herunterladen. Auf den ersten Blick wirft das neu verabschiedete Gesetz vielleicht mehr Fragen als Antworten auf, doch genau deshalb sind ein zweiter und ein dritter Blick unbedingt notwendig. Im Falle der Fälle werden wir dankbar sein für die Zeit, die wir in unsere gesundheitliche Vorsorgeplanung investiert haben, damit wir sterben können, wie wir wollen. (VZ)
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