Bekanntlich sind Ehegatten gegenseitig erbberechtigt, ja sogar pflichtteilsberechtigt. Dies bedeutet, dass sie vom Gesetzgeber den maximalen Schutz erhalten, unter Umständen sogar gegen den Willen des Erblassers. Anders verhält es sich bei unverheirateten Paaren. Diese werden -soweit es das Erbe betrifft- vom Gesetzgeber wie Fremde betrachtet. Es bestehen somit keine automatischen gegenseitigen Erbrechte. Bei einem überraschenden Todesfall einer Person, die nicht den Bund der Ehe eingegangen ist, reihen sich neben die emotionale Belastung meist auch noch wirtschaftliche Probleme, deren Ausmaß nicht zu unterschätzen ist. Einerseits nimmt der hinterbliebene Partner nicht an der Aufteilung des Vermögens teil, andererseits kann es auch passieren, dass dieser die Wohnung, welche z. B. alleiniges Eigentum des Verstorbenen war, verlassen muss.
Gerade weil derartige Fälle mitunter besonders schmerzlich sein können, sind unverheiratete Paare gut beraten, wenn sie frühzeitig eine entsprechende Vorsorge oder
Regelung treffen. Die einfachste Möglichkeit besteht natürlich in der Verfassung eines Testaments, in welchem der Partner (auch) bedacht wird. Allerdings stellt dieses Instrument nur einen bedingten Schutz dar. Es besteht nämlich zu jeder Zeit die Möglichkeit, ein Testament zu widerrufen oder einfach durch eine solches mit einem völlig anderen Inhalt zu ersetzen. Ein Partner kann daher sogar ohne das Wissen des anderen ein Testament ändern oder vernichten.
Welches ist nun die Lösung für dieses Dilemma, welches der Gesetzgeber bisher allzu zaghaft angegangen ist? Wie können sich Lebenspartner wirklich absichern? Die Antwort lautet hier „Transparenz“. Dies bedeutet, dass jede Situation gesondert betrachtet werden muss. Während bei manchen Partnern ein Testament eine annehmbare Lösung darstellen kann, bietet sich bei anderen Paaren die Unterzeichnung eines Vertrages an, mit welchem z.B. ein Wohnrecht eingeräumt wird oder andere finanzielle Aspekte klar geregelt werden. Nicht selten hat ein Partner dem anderen Geldmittel zur Verfügung gestellt, um eine Wohnung zu erwerben, Verbindlichkeiten zu tilgen oder Investitionen zu tätigen, ohne ein entsprechendes schriftliches Dokument zu unterzeichnen.
Da sich keine Situation der anderen gleich ist, sollten insbesondere unverheiratete Paare frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen, um unliebsame Überraschungen
zu vermeiden.
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