Bruneck – Eine der großen Sehnsüchte eines jeden Menschen sind die eigenen vier Wände. Dass dies gerade in unseren Breiten mit großen, finanziellen Entbehrungen verbunden ist, liegt auf der Hand. Unter anderem haben wir auch darüber mit Ilse Steurer von der Südtiroler Volksbank gesprochen, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Direktorin der Niederlassung Brixen/Bruneck.
Nicht zum ersten Mal veranstaltete das heimische Bankinstitut ein Forum zum Thema „Wohnbau“. Von Frau Steurer wollten wir deshalb wissen, wie die momentane Lage am Pustertaler Markt aussieht: „Die Anfragen und Auszahlungen in unseren Filialen im Pustertal sind weiterhin sehr hoch. Viele Gemeinden ermöglichen den Familien, sich an Wohnbaugenossenschaften zu beteiligen“, so die Expertin. Da, wo die Möglichkeit bestehe, werde auch im elterlichen Haus saniert bzw. ausgebaut.
Die Finanzierungsanfrage
„Jedes Projekt ist individuell und sehr unterschiedlich. In umfassenden Beratungsgesprächen gehen wir – je nach Kundenbedarf – auf sämtliche Aspekte ein.“ Diese reichten laut der Bankerin von Kostenaufstellungen über Gesamtfinanzierungskonzepte, Basisberatung und Hilfestellung beim Thema Wohnbauförderung, individuelle Finanzierungsmodelle und Wahl der Darlehen, bis hin zur Behandlung von steuerlichen Aspekten sowie Risikoabsicherung. Je nach Art des Projekts bzw. individueller Situation werde zunächst eine Vorfinanzierung auf das Darlehen ausbezahlt; in einem zweiten Moment könne es in ein Hypothekardarlehen, für welches eine Schätzung von Nöten sei, umgewandelt werden.
Der Zinssatz
Neben dem reinen Fixzinssatz und dem indexierten Zinssatz gebe es weitere Formen, so beispielsweise das Optionsdarlehen, wo der Kunde alle 5 oder 10 Jahre zwischen dem einen oder dem anderen wählen kann. Ilse Steurer weiter: „Das indexierte Darlehen mit einem Höchstzinssatz wird durch die Zahlung eines Risikoaufschlages nach oben hin gedeckelt.“ Zurzeit empfehle sich der sehr günstige indexierte Zinssatz, wobei meist eine Orientierung an einem Referenzzinsatz, wie etwa dem 6-monatigen Euribor, erfolge. Dazu komme der Aufschlag der Bank, der von Laufzeit und Besicherungsgrad abhänge.
Leistbares Wohnen
Heuer wurde das Gesetz „Raum und Landschaft“ verabschiedet, nicht zuletzt zur Eindämmung der Zweitwohnungen. Aus der Bankensicht heißt das laut Steurer: „Das neue Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Insofern sind noch sehr viele Details und deren Auswirkungen abzuwarten.“ Gemäß ihrer Einschätzung werden nachhaltige Ziele angepeilt. Ob die Maßnahmen wie Vorbehalt der Wohnbaumasse für Ansässige oder Preisdeckelung letztendlich ausreichen, um mehr jungen Menschen die Möglichkeit für ein Eigenheim geben zu können, wäre jetzt noch nicht abzusehen. Fakt sei, dass diese ohne die Hilfe ihrer Eltern und Verwandten zurzeit nicht imstande wären, sich eine eigene Wohnung zu leisten – unabhängig ob als Eigentum oder Miete. (MP)
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