In den Sommermonaten werden in den Südtiroler Naturparks wieder Personen für den saisonalen Naturschutzdienst eingesetzt; Interessierte können sich jetzt melden
Während der Hochsaison ist ein konstanter Informationsdienst in den Naturparks unerlässlich. Hauptaufgabe der saisonalen Naturparkbetreuer und -betreuerinnen ist es, die Besucherinnen und Besucher der Naturparks auf die Ziele der Schutzgebiete aufmerksam zu machen und zu mehr Verständnis für Natur und Umwelt anzuregen.
Naturschutzdienst im Sommer
Die saisonalen Naturparkbetreuer werden in den sieben Naturparks Südtirols eingesetzt und sind neben der Besucherlenkung und Information vermehrt auch für die Umweltbildung und -erziehung zuständig. Der saisonale Naturschutzdienst ist für die drei Monate Juli, August und September zu leisten. Der Dienstsitz wird je nach Einsatzort in den Naturparkhäusern oder an den Hauptzugängen der Naturparks festgelegt.
In drei Naturparks auch sechs Monate
Für die Naturparks Drei Zinnen, Fanes-Sennes-Prags und Trudner Horn werden für dieses Jahr auch Personen gesucht, die bereit sind, den saisonalen Naturschutzdienst für sechs Monate von Mai bis Ende Oktober zu leisten. Der Aufgabenbereich dieser Personen umfasst die Bereiche stellvertretende Führung des Naturparkhauses, eigenständige Planung und Durchführung von Führungen im Naturparkhaus und im Schutzgebiet in deutscher und italienischer Sprache, Erarbeitung von Texten und Dokumenten für didaktische Materialien, Aktualisierung digitaler Informationsmedien (z.B. Homepage), Durchführung von verwaltungstechnischen Aufgaben, selbstständiges Arbeiten mit Word, Excel und Outlook, Mithilfe bei der Pressearbeit.
Gesuche bis 6. März
Die Anträge zur Teilnahme am Auswahlverfahren müssen bis spätestens 6. März um 12.00 Uhr eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über den Online-Dienst mit aktivierter Bürgerkarte oder SPID unter diesem Link. Angesucht werden kann zudem mit dem Gesuchformular, das im Internet heruntergeladen werden kann; die Unterlagen sind im Amt für Naturparke in der Rittnerstraße 4 in Bozen (Telefon 0471 417770) einzureichen. Falls das Gesuch per Post verschickt wird, gilt der Datums- und Uhrzeitstempel des Annahmepostamtes.
Dem ausgefüllten Gesuchsformular müssen ein Lebenslauf (unterschrieben und nicht älter als sechs Monate) sowie die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer oder Angliederung an eine der drei Sprachgruppen (nicht älter als sechs Monate und in Originalausfertigung) beigelegt werden.
Zulassungsbedingungen
Für den saisonalen Naturschutzdienst bewerben können sich Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr, die mindestens den Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B1 (ex C) besitzen. Als Mindestvoraussetzung gelten der Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene Lehre mit Gesellenbrief oder die Bestätigung über den Besuch einer Oberschule für mindestens zwei Jahre. Vorzugspunkte werden für die schulische Qualifikation (Maturazeugnis, Hochschulstudium im 3. Studienjahr bzw. 5. Semester) sowie für bereits zufriedenstellend geleisteten Naturschutzdienst vergeben.
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit den erforderlichen Voraussetzungen werden zu einem mündlichen Prüfungsgespräch eingeladen, das voraussichtlich am 26. und 27. März in Bozen am Sitz des Amtes für Naturparke in der Rittnerstraße 4 erfolgt. Die Prüfungstermine mit den Uhrzeiten werden ausschließlich auf der Internetseite veröffentlicht; es werden keine Prüfungseinladungen per Einschreiben verschickt.
Vorausgesetzt wird auch die Teilnahme an einem Ausbildungskurs, den das Amt für Naturparke am 30. und 31. Mai und vom 3. Juni bis zum 6. Juni organisiert.
Weitere Informationen im Amt für Naturparke und auf der Homepage des Amtes für Naturparke
(LPA)
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.