Bruneck – Steht eine Vorsorgeuntersuchung, wie zum Beispiel eine Mammographie an, dann bekommt die betroffene Person in einem Schreiben des Südtiroler Sanitätsbetriebes einen Termin zugeschickt, welcher vom Sanitätsbetrieb festgelegt wird. Dieser Termin kann wahrgenommen, verschoben oder abgesagt werden. Der hat sich dieses Schreiben genauer unter die Lupe genommen und deckt auf!
Jede Frau ab 50 Jahren kennt diese Einladung. Nein, keine Einladung zu einem Jahrgangstreffen. Die Rede ist von der Einladung zur Mammographie – ein Vorsorgeprogramm für Frauen zur frühzeitigen Erkennung von Brustkrebs. Walter Amhof, Direktor des Gesundheitsbezirkes Bruneck, erklärt: „Alle Patientinnen zwischen den 50. bis 70. Lebensjahr werden aufgerufen, eine Mammographie-Screening-Vorsorgeuntersuchung durchzuführen.“ Alle zwei Jahre finden betroffene Frauen diese Einladung in ihren Briefkästen und werden zum Termin gebeten.
„Im Rahmen des Vorsorgeprogrammes des Südtiroler Sanitätsbetriebes zur frühzeitigen Erkennung von Brustkrebs laden wir Sie zu einer einfachen, kostenlosen Röntgenuntersuchung ein: der Mammographie.“, so die Einladung des Sanitätsbetriebes. Hierfür benötige man keine ärztliche Verschreibung. „Um Ihnen Ihre Teilnahme am Screening zu vereinfachen, haben wir für Sie einen Mammographie-Termin reserviert.“, erklärt das Schreiben weiter. Es wird ein Termin vorgegeben, welchen man nicht bestätigen muss. Es ist auch möglich, den Termin zu verschieben oder abzusagen, hierfür muss man sich jedoch telefonisch bei der einheitlichen, landesweiten Vormerkstelle in Brixen melden. Wenn man den Termin nicht einhält, welcher vom Sabes vorgegeben wurde, wird keine Verwaltungsstrafe fällig. „Leistungen, dessen Termin vom Sanitätsbetrieb vorgegeben wurde, sind von der Verwaltungsstrafe ausgeschlossen“, erklärt Amhof. Würde der vorgegeben Termin jedoch verschoben werden und dann nicht eingehalten werden, würde eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro zuzüglich Verwaltungs- und Postspesen von 18 Euro fällig.
Steinmair Agnes ist Empfängerin einer solchen Einladung: „Ich finde die Terminvorgabe für eine Vorsorgeuntersuchung, wie zum Beispiel der Mammographie, gut. Eine Einladung mit festgelegtem Termin ruft wahrscheinlich mehr Frauen dazu auf, sich untersuchen zu lassen. Hätte ich den Termin selbst vereinbaren müssen, wäre ich wohl bis heute noch nicht zum Mammographie-Screening gegangen.“ Hellweger Maria hingegen hat noch keine Einladung zur Vorsorgeuntersuchung erhalten. „Es ist gut, dass man zur Vorsorgeuntersuchung eingeladen wird. Aber trotzdem würde ich mir den Termin lieber selbst aussuchen. Wenn der vorgegeben Termin sich nicht mit der Arbeit vereinbaren lässt, dann müsste ich diesen sowieso verschieben und mich organisieren müssen“, findet Hellweger. Doch warum gibt der Sanitätsbetrieb bereits einen Termin vor? Für viele berufstätige Frauen ist dies sicher ein Problem.
Amhof erläutert, dass die Einladung einen zugewiesenen Termin beinhalte, damit die Quote von 70 Prozent der angeschriebenen Frauen, die Untersuchung durchzuführen, nach den Kriterien der WHO erreicht werde. Dies werde im Gesundheitsbezirk Bruneck erreicht.Die Einladung ruft sicher mehr Frauen zur Vorsorgeuntersuchung auf, doch der bereits festgelegte Termin ist noch vielen, vor allem berufstätigen Frauen, ein Dorn im Auge. (LP)
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