In Zukunft benötigen Hunde, neben dem bereits verpflichtenden Mikrochip, auch eine DNA-Analyse, die in einer Datenbank gespeichert wird. Diese Identifizierung der Tiere mittels einer modernen Methode soll vor allem dem Schutz des Hundes dienen und zur allgemeinen Hygiene beitragen.
Mit dem Sammelgesetzentwurf der Südtiroler Landesregierung vom 18. Juni wurden rund 40 Gesetzesänderungen genehmigt, darunter auch ein Artikel, der das Melderegister für Heimtiere neu ausrichtet. Vorgesehen ist eine Eintragung des genetischen Profils von Hunden bis 2021 durch den Eigentümer oder Halter. Im Pustertal gibt es laut Melderegister des tierärztlichen Dienstes zur Zeit 5.500 Hunde. Diese Zahl ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. „Ein Phänomen ist, dass vielfach nicht mehr nur ein Hund, sondern zwei Hunde gehalten werden. Dementsprechend ist die Gesamtanzahl an Hunden im Steigen begriffen“, bestätigt der Koordinator des tierärztlichen Dienstes Bruneck, Amtstierarzt Dr. Artur Fabi, auf Nachfrage. Der Amtstierarzt betont, dass sich die meisten Hundehalter löblich verhalten würden und sich an die Regeln halten. Dazu unterstreicht Fabi, dass Hunde eine sehr wichtige soziale Aufgabe für die Gesellschaft erfüllen.
Problem Hundekot lösen
Laut Fabi werde der tierärztliche Dienst dennoch immer wieder von verschiedenen Pusterer Gemeinden aufgrund von Problemen durch liegengelassenen Hundekot kontaktiert. „Es ist nicht nur eine ekelerregende Situation, wenn jemand direkt in Kontakt mit einem Hundekot kommt, sondern es besteht auch ein hygienisches Risiko“, sagt der Amtstierarzt. Deshalb sei es wichtig, dass dies nicht passiere. In städtischen Gebieten seien vor allem die Gehsteige, in der Peripherie die Wiesen und der Äcker betroffen. Die Bauern hätten Sorge wegen der Gesundheit ihrer Tiere wenn die Ausscheidungen auf den Feldern liegen bleiben, erklärt Fabi. Genauso nicht richtig sei, den Kot im Säckchen aufzusammeln, dieses dann aber nicht fachgerecht zu entsorgen. Allgemein beurteilt der Amtstierarzt das Thema als sehr akut, das auch in der Bevölkerung als sehr wichtig empfunden wird und dementsprechend besser geregelt werden soll.
Sicherheit und Hygiene
Laut dem Amtstierarzt gehe es beim Gesetz, das voraussichtlich ab Herbst in Kraft tritt, vor allem um die Sicherheit und die öffentliche Hygiene. „Das sind die zwei springenden Punkte“, sagt Fabi. Momentan laufe diese Kontrolle der Identifizierung noch über den sogenannten Mikrochip. „Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip identifiziert und in einer Datenbank eingetragen sein. Sollte der Hund jetzt keinen Mikrochip haben oder dieser zum Beispiel bei einem Unfall zerstört werden, ist die gentechnische Identifizierung über das biologische Material des Hundes möglich“, erklärt Fabi. Laut dem Amtstierarzt sei diese Methode ein großer Vorteil, um durch die Exkremente eines Hundes den dazugehörigen Hund durch den Genabgleich ausfindig zu machen. „Laut Staats- und Landesgesetz ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet die Exkremente einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen. Ist das nicht der Fall, können die gefundenen Exkremente zur Identifizierung ins Labor geschickt und durch die Datenbank gefunden werden, sowie der Hundebesitzer zur Verantwortung gezogen werden“, betont Fabi.
DNA-Analyse bis 2021
Laut Sammelgesetzt vorgesehen ist die Eintragung des genetischen Profils von Hunden bis 1. Jänner 2021 durch den Eigentümer oder Halter. Die Kosten dafür betragen 20 bis 25 Euro und sind vom Hundebesitzer zu entrichten. „Wenn das Gesetz dann definitiv verabschiedet ist und zur Umsetzung kommt, dann wird von den jungen Hunden, die innerhalb der ersten zwei Monate zum ersten Mal einen Mikrochip erhalten, auch eine Speichelprobe für die DNA-Analyse genommen. Diese Daten werden in einer Datenbank gespeichert. Von jenen Hunden, die bereits einen Mikrochip haben, werden die Proben dann innerhalb einer bestimmten Zeit nachgeholt“, erklärt Fabi, der betont, dass noch genau zu definieren sei, wer dann diese Proben vornimmt.
Erziehung durch Kontrolle
Amtstierarzt Fabi kann sich vorstellen, dass je nachdem, entweder die Ortspolizei, die Stadtpolizei, Tieraufseher, Forstbehörde und anderen Sicherheitsbehörden, die jetzt auch schon für die Kontrollen zuständig sind, voraussichtlich auch für diese Einhaltung des Gesetzes beauftragt werden. Momentan seien laut Fabi für die Nichteinhaltung des bestehenden Landesgesetzes für den Tierschutz Strafen von 292 Euro bis 1.048 Euro vorgesehen. Jede Gemeinde habe dann zusätzlich noch eine Gemeindeverordnung, die zur Anwendung kommt, erklärt der Amtstierarzt. Fabi bekräftigt, dass das Gesetz – ähnlich einer Speedbox – darauf abziele, die Menschen zu erziehen, weniger so viele Strafen wie möglich einzukassieren und in erster Linie dem Schutz und der Identifizierung des Hundes diene.
DNA-Probe auch für Katzen?
Die Hundetrainerin und Präsidentin vom Hundeclub Tauferer Ahrntal, Heidi Mair, hält die Grundidee einer DNA-Probe für „nicht schlecht“, aber dennoch würden für sie zu viele Fragen offen bleiben, gibt Mair zu bedenken. Dass zum Beispiel Landwirte verärgert sind, wenn Hunde in ihren Wiesen und Äcker ein- und ausspazieren und dabei einiges liegenlassen, kann die Besitzerin von sechs Hunden sehr gut nachvollziehen. Dabei würden die Bauern vor allem fürchten, dass ihre Rinder mit Krankheiten befallen werden und da sei laut Heidi Mair „Aufklärungsarbeit zu leisten.“ „Der Hund ist ein Endwirt für den einzelligen Parasiten Neospora caninum, der bei trächtigen Rindern zu Aborten führt. Aber, was viele nicht wissen ist, dass der Hund nur mit den Erreger infiziert ist, wenn er vorher selbst infizierte Rinderkadaver verzehrt hat“, erklärt Heidi Mair, die darauf hinweist, dass deshalb auch die eigenen Hofhunde als Überträger in Frage kommen können. Die Hundeclub-Präsidentin weist auch darauf hin, dass den Hundehaltern oft nicht klar sei, dass die Haltung eines Hundes auch viele Pflichten mit sich bringe, wie auch jene, den Hundekot fachgerecht zu entsorgen. Als Hundetrainerin sei sie in ihrer eigenen Hundeschule nicht nur mit Tainingseinheiten beschäftigt, sondern auch damit den Kot anderer Hunde zu entsorgen. Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer DNA-Probe kommen für Heidi Mair auch dann auf, wenn sie sich die Frage stellt, was mit dem Kot von Hunden passiert, die keinen Mikrochip tragen oder die einen Gast als Herrchen haben. „Wer übernimmt dann diese Spesen, wenn kein Hundebesitzer ausfindig gemacht werden kann?“, fragt sich die Präsidentin. Fraglich sei auch, warum nicht auch eine DNA-Probe von Katzen, die auch als Überträger von Krankheiten gelten oder von Pferden und Kühen gemacht werde? „Die Grundidee des Gesetzes ist nicht schlecht, aber ob diese Methode zum gewünschten Ergebnis führt, bezweifle ich. Für mich bleiben viel zu viele Fragen offen“, sagt die Präsidentin abschließend.
Zweigleisige Methode
Hundetrainerin und Gründungsmitglied des Hundesportvereins Pfotentreff, Pustertal Daniela Lasta, findet es generell gut, dass Menschen bestraft werden, wenn sie den Hundekot nicht fachgerecht entsorgen: „Es ist auch für andere Hundebesitzer eklig, wenn man solche Tretminen vor der Nase hat. Zudem ist es auch hygienisch gesehen nicht in Ordnung, deshalb bin ich dafür, dass so ein Verhalten durch entsprechende Gesetze bestraft wird.“ Im Hundesportverein würden die Kursteilnehmer ebenfalls dazu angehalten den Kot fachgerecht zu entsorgen und auf die Grundbesitzer zu achten. Sollte dies auf dem Weg zum Training nicht beachtet werden, würde das Training mit dem Hund nicht mehr fortgesetzt, erklärt die Trainerin. „Sollte sich der Besitzer nicht an diese Regel halten, wird der Hund bei uns gestrichen“, sagt Lasta. Die Entnahme der DNA ist laut Lasta allerdings „zweigleisig“. Zum einen würden wir in einem touristischen Gebiet leben und das Gesetz spreche nur die einheimische Bevölkerung an. Zum anderen mache es einen Unterschied, ob es sich um öffentlichen oder privaten Grund handle und wer für die entsprechenden Proben dann die Kosten trage. „Nicht jeder Bauer wird in seinem Feld mehrmals den Hundekot untersuchen lassen“, gibt Lasta zu bedenken. Anstatt die DNA zu entnehmen würden mehrere und zivile „in flagranti“ Kontrollen laut Lasta ein geeigneteres Instrument sein, um diese Menschen abzuschrecken. Zugleich fürchte die Trainerin, dass diese biologische Methode missbraucht werden könnte: „Hundekot könnte auch absichtlich irgendwo deponiert werden.“ Hier dürfe das Gesetz keine Lücken aufweisen, um Irrtümer auszuschließen, betont die Tainerin. (TL)
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