Bis zum 4. Oktober können Ansuchen zur Teilnahme am Befähigungslehrgang für künftige Gemeindesekretäre eingereicht werden.
Das Land Südtirol schreibt den 14. Befähigungslehrgang für Gemeindesekretärsanwärter aus. Den Beschluss zur Ausschreibung des Lehrgangs hat die Landesregierung im Juni auf Vorschlag des Landeshauptmanns Arno Kompatscher bewilligt. Ziel des Lehrgangs ist es, Juristen, Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaftler auf die Tätigkeiten des Gemeindesekretärs vorzubereiten.
50 Kursplätze verfügbar
Landeshauptmann Kompatscher unterstreicht: „Da mehr als ein Dutzend Gemeindesekretäre in den Ruhestand treten, besteht die Notwendigkeit, eine entsprechende Ausbildung anzubieten.“ Ein Dekret hierzu wurde in den letzten Tagen unterzeichnet. Der Lehrgang bietet Platz für 50 Teilnehmer, wobei 40 für Ansässige aus dem Land Südtirol reserviert sind. Die restlichen Plätze sind Kandidaten aus anderen Provinzen Italiens vorbehalten. Sollte es jedoch weniger als zehn Bewerber geben, werden die Plätze an Kandidaten aus Südtirol vergeben.
Der einjährige Befähigungslehrgang beginnt im Februar 2020. Es organisiert ihn die Landesberufsschule „Johannes Gutenberg“ für Handel und Graphik gemeinsam mit der Landesabteilung Örtliche Körperschaften im Auftrag der Landesabteilung Bildungsverwaltung. Wer den Kurs erfolgreich absolviert, darf die Tätigkeit als Generalsekretär ausüben.
Schlüsselfigur in der Gemeinde
In Bezug auf das Berufsbild des Gemeindesekretärs führt Landeshauptmann Arno Kompatscher aus: „Er oder sie bringt Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungskompetenz mit, steht für Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Transparenz und gestaltet seine Arbeit als rechte Hand des Bürgermeisters zunehmend wie ein Manager.“ Daher bietet der Lehrgang neben einem Praktikum an der Gemeinde Bozen eine theoretische Ausbildung an, bei der insbesondere Kenntnisse von Rechtsgrundlagen (unter anderem EU-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht) erworben werden.
Bewerbungen können bis zum 4. Oktober, 12 Uhr, bei der Abteilung Örtliche Körperschaften (Silvius- Magnago- Platz 1, Bozen) eingereicht oder via zertifizierte elektronische Post (PEC) an folgende Adresse gesendet werden: oertlichekoerperschaften.entilocali@pec.prov.bz.it
Für weitere Informationen können Interessierte die Abteilung Örtliche Körperschaften telefonisch (0471 411100) oder via Mail (enti.locali@provincia.bz.it) kontaktieren. (cm)
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