Bekanntlich behandelt die Südtiroler Landesregierung ein Ansuchen eines Immobilienbesitzers für die Umwidmung des Gewerbegebietes Nord1 am Brunecker Nordring, um dort Einzelhandel betreiben zu können, der im Gewerbegebiet ausschließlich für sperrige Güter erlaubt ist. Nun werden auch von den umliegenden Gemeinden Gutachten eingeholt, die als Entscheidungsgrundlage dienen sollen. „Die Bürgermeister von fünf umliegenden Gemeinden, Olang, Gais, Percha, St. Lorenzen und Rasen-Antholz, haben bereits öffentlich ihre Meinung klar dazu abgegeben. Der Einzelhandel gehört in die Ortszentren und Wohngebieten von Dörfern und Städten und nicht außerhalb. Die Ausübung von Einzelhandel in Gewerbegebieten ist eindeutig geregelt. Dieser ist auf sperrige Güter beschränkt“, erklärt dazu Philipp Moser, der Präsident des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol. Mit dem Instrument der Geoanalyse hat der hds die Gemeinde Bruneck und die umliegenden Gemeinden in Hinsicht auf Verkaufspunkte, die Leerstandsituation und die Frequenzen analysiert und kommt auf Grund dieser Analyse zu folgender Schlussfolgerung: „Das Vorhaben im Gewerbegebiet würde zu einer Frequenzminderung zu Lasten des Einzelhandels im Stadtzentrum von Bruneck und den angrenzenden Gemeinden führen“, unterstreicht hds-Bezirkspräsident Daniel Schönhuber. Die Zone des Projekts weist eine Tagesfrequenz von rund 19.000 Personen auf, wobei es sich hier überwiegend um Pendler und Krankenhausbesucher handelt. Durch die Eröffnung eines Einzelhändlers mit angemessener Parkmöglichkeit werden viele Personen den Einkauf, den sie im Normalfall in ihren Gemeinden tätigen würden, in die neueröffneten Geschäfte verlagern. „Wir begrüßen neue Handelsansiedlungen ob klein, mittel oder groß, wenn diese im Ortskern und im Wohngebieten erfolgen und somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kleinen und mittleren Fach- und familiengeführten Geschäften sowie Großverteilern garantiert wird“, so die beiden hds-Vertreter. (hds)
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