Am 7. November ist die Bestimmung in Kraft getreten, laut der Kleinkinder bis zu vier Jahren nur noch in Autokindersitzen mit Alarmsignal befördert werden dürfen. Hinter dieser Regelung steckt eine Maßnahme zur Sicherheit der Kinder, da in jüngster Vergangenheit Eltern öfters ihre Kleinkinder im Auto vergessen haben. „Die Regelung ist sozusagen von heute auf morgen in Kraft getreten. Zahlreiche Fachgeschäfte in Bruneck und Umgebung haben die Kindersitze mit Alarmsystem bereits im Sortiment. Auch eine Nachrüstung der Kindersitze mit dem Alarmsystem ist möglich“, informiert der Kommandant der Ortspolizei Stefan Haidacher. Für die Nichteinhaltung der Regelung sind Geldstrafen von 81 bis 326 Euro vorgesehen sowie der Abzug von fünf Punkten. Der Punkteabzug erfolgt nur dann, wenn sich außer dem Fahrzeuglenker keine weitere Person für die Aufsicht des Kindes im Wagen befindet. Bei derselben Übertretung innerhalb von zwei Jahren ist zusätzlich zur Geldstrafe und zum Punkteabzug auch die Aussetzung des Führerscheins von 15 Tagen bis zwei Monaten vorgesehen.
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.