Erben in besonderen Familienkonstellationen

Willkommen auf dem Gasthof Bauhof
13. Dezember 2019
Martha Stocker aus Winkl/Kematen
13. Dezember 2019
Alle anzeigen

Erben in besonderen Familienkonstellationen

Heutzutage wird das traditionelle Familienmodell (Ehemann, Ehefrau und Kinder) immer öfter ergänzt mit neuen Familienkonstellationen. Gemeint sind beispielsweise getrennte oder geschiedene Eheleute, die auf eine neue Liebe treffen und wieder zusammenleben oder sogar nochmals heiraten und Kinder aus erster Ehe mitbringen. Gemeint sind auch Paare, die unverheiratet zusammenleben oder Paare mit adoptierten Kindern. Und auch vom juristischen Standpunkt gesehen sieht man sich zunehmend mit neuen Herausforderungen konfrontiert, da gesetzliche Regelungen in diesem Bereich oft noch fehlen.

Erbt der getrennte Ehepartner noch?
Ja, auch wenn viele meinen, dass durch eine Trennung keine erbrechtlichen Ansprüche mehr erhoben werden können. Fakt ist: Erst mit der Ehescheidung werden die zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe völlig aufgehoben und führen zum Erlöschen der gegenseitigen Erbansprüche.
Ein neuer Partner hingegen, der nicht verheiratet ist, auch wenn er schon viele Jahrzehnte zusammenlebt, hat überhaupt keine Ansprüche. Die einzige Möglichkeit ihn abzusichern, besteht darin, ihn in einem Testament zu berücksichtigen.

Verheiratet, aber keine Kinder: erbt der andere Ehegatte alles?
Nein, auch wenn dieser Irrtum weit verbreitet ist. Die noch lebenden Geschwister oder Eltern des verstorbenen Ehegatten erben in diesem Fall nämlich ein Drittel des hinterlassenen Vermögens, außer es gibt ein Testament.

Und adoptierte Kinder?
Sie sind den ehelichen Kindern gesetzlich gleichgestellt und erben im gleichen Ausmaß.

Wie ist die Situation bei Stiefkindern?
Bei der gesetzlichen Erbfolge werden nur die leiblichen Kinder berücksichtigt. Kinder, die in eine neue Partnerschaft mitgebracht werden und vielleicht schon von Kindesbeinen an beim neuen Partner leben, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe vom Stiefvater/ Stiefmutter. Dies ändert sich auch nicht, wenn die Mutter beispielsweise ihren neuen Partner heiratet.
Fazit: Um spätere Streitereien zu vermeiden ist es jedenfalls ratsam, bei komplexen Familienverhältnissen ein Testament zu verfassen.