Senator Meinhard Durnwalder hat kürzlich eine parlamentarische Anfrage zum Thema elektronische Identitätskarte eingereicht. Grund dafür ist, dass trotz bestehender Durchführungsbestimmung die Voraussetzungen für Berücksichtigung der ladinischen Sprache noch nicht geschaffen sind: „Die Gleichstellung der ladinischen Sprache bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte in den ladinischen Gemeinden ist ein Grundpfeiler unserer Autonomie und durch eine Durchführungsbestimmung geschützt – es ist daher unverständlich, dass diese Besonderheit der ladinischen Bevölkerung nicht berücksichtigt wird“, erklärt Senator Durnwalder. Bereits im Jahr 2015 wurde die Einführung der elektronischen Identitätskarten (CIE) vom Parlament in Rom beschlossen – beinahe fünf Jahr später lässt die Umsetzung noch immer auf sich warten: „Dabei hat das Innenministerium schon längst die Durchführungsverordnungen, welche die technischen Details zur Produktion und Ausgabe der elektronischen Identitätskarten sowie der Datenarchivierung regeln, erlassen“, so Durnwalder. Dennoch fehlen, so der Senator weiter, noch immer die technischen Voraussetzungen, welche die Verwendung der ladinischen Sprache in den entsprechenden Gemeinden der Provinz Bozen ermöglichen: „Unsere Sonderautonomie sichert uns die Gleichstellung der deutschen, italienischen und ladinischen Sprache in den ladinischen Gemeinden zu. Es ist unverständlich, dass dem bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte – obwohl ausdrücklich vorgesehen – bisher nicht Rechnung getragen wurde“, zeigt sich Durnwalder verwundert.
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