Familienministerin Bonetti und Landesrätin Deeg sind sich einig, dass eine stufenweise Gruppenbetreuung in Phase 2 ermöglicht werden müsse. Ressort und Ministerium arbeiten an konkreten Maßnahmen.
Heute (22. April) hat Familienlandesrätin Waltraud Deeg im Telefongespräch mit Familienministerin Elena Bonetti auf dringend nötige Maßnahmen und Voraussetzungen für Eltern hingewiesen. „Gerade jetzt wo immer mehr Eltern wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, kann dies nicht ohne Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder erfolgen. Wir in Südtirol wären bereit, sofern von gesamtstaatlicher Seite grünes Licht kommt“, betont Landesrätin Deeg. Ministerin Bonetti sicherte zu, sich für dieses Anliegen einzusetzen. Es sei ihr ein wichtiges Anliegen die Bedürfnisse der Familien auch auf Regierungsebene stärker zu verankern und weiterzubringen.
Die Frage der Kinderbetreuung sei auch für Familienministerin Bonetti zentral, fasst Deeg das konstruktive Gespräch mit Bonetti zusammen. Gleichzeitig seien sich beide Politikerinnen jedoch bewusst, dass eine gruppenmäßige Betreuung momentan vor allem aufgrund der Wahrscheinlichkeit eines ansteigenden Infektionsrisikos schwierig umsetzbar sei. Bonettis Ministerium habe jedoch für das in Kürze anstehende Dekret einige wichtige Maßnahmen vorbereitet. Deeg berichtet in diesem Zusammenhang auch von den Bemühungen in Südtirol, wo das Familienressort in enger Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb konkrete Vorschläge für die (Sommer-)Betreuung erarbeitet habe. Gemeinsam wolle man dafür eintreten, dass eine stufenweise Gruppenbetreuung unter Einhaltung entsprechender Schutz- und Hygienemaßnahmen in Phase 2 des momentanen Notstandes ermöglicht werde. „Eltern brauchen Planungssicherheit, damit sie wieder mit vollem Einsatz ihrer Arbeit nachkommen können. Dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen und es ermöglichen, dass Kinder während der Arbeitszeit ihrer Eltern gut betreut sind“, hebt Deeg in diesem Zusammenhang hervor.
Im Verlauf des Gesprächs wiederholte Familienlandesrätin Deeg auch ihre bereits schriftlich deponierten Forderungen. So gelte es neben einer Ausdehnung der außerordentlichen Elternzeit auch eine bessere Vergütung dieser Zeit geben (mindestens 80 Prozent anstelle der derzeitigen 50 Prozent), sowie eine bessere Absicherung auch für Eltern von Kindern bis 16 Jahre. Momentan haben nur Eltern von 12- bis 16-jährigen Kindern Anspruch auf eine 50-prozentige Entlohnung der Elternzeit. „Die staatlichen Maßnahmen waren sicherlich notwendig, wenn auch zu wenig weitreichend. Wir erwarten uns nun, dass im neuen Dekret den Familien und ihren Bedürfnissen mehr Rechnung getragen wird“, unterstreicht Landesrätin Deeg. (LPA/ck)
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