Neue Dringlichkeitsmaßnahme bringt weitere Erleichterungen

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Neue Dringlichkeitsmaßnahme bringt weitere Erleichterungen

Ab jetzt darf man radeln, zu seinem Tier fahren und Senioren bei Bewegungen begleiten. Für Betriebe gibt es Erleichterungen. LH Kompatscher hat dazu eine Dringlichkeitsmaßnahme gemacht.

Mehrere Erleichterungen in verschiedenen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft werden ab sofort wirksam. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat diese heute, 26. April, in einer Dringlichkeitsmaßnahme, der 23. in Folge, festgelegt und soeben unterzeichnet.
„Wir haben die vorhandenen Möglichkeiten voll ausgereizt. So gelten in Südtirol ein größeres Maß an persönlicher Freiheit sowie mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Aktivität als auf dem restlichen Staatsgebiet. Wir wollen den Weg des Vertrauens in die Menschen überzeugt weitergehen“, unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher.

Baustellen und Lebensmittel zum Mitnehmen
In diesem Sinne werden die Beschränkungen der Anwesenheit von maximal fünf Arbeitern auf Baustellen im Freien aufgehoben. Voraussetzung ist die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien. Auch die für Gastronomiebetriebe neu geschaffene Möglichkeit des Verkaufs von Lebensmitteln zum Mitnehmen, so genannte „to-go“ oder „take-away“ -Dienste, soll einigen Unternehmen neue Perspektiven ermöglichen. Dabei soll der Verkauf allerdings, soweit möglich, via Telefon oder Internet abgewickelt werden. Die Lebensmittel darf man im Lokal abholen, allerdings müssen die Lokale bei Abholung und Bezahlung darauf achten, dass die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden. Lebensmittel dürfen auch weiterhin nach Hause geliefert werden. Im Gastlokal zu essen, ist weiterhin nicht erlaubt.

Kunden dürfen aufs Betriebsgelände – Transportdienste für die Betriebe sind möglich
Unternehmen, deren Tätigkeiten zulässig sind, können nun auf dem Betriebsgelände Kunden empfangen, allerdings nur unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen und nur für die Zeit, die unbedingt für den Dienst erforderlich ist. Außerdem können die Unternehmen für ihre Mitarbeiter Transportdienste organisieren. Dabei müssen sie alle Sicherheitsvorgaben einhalten, die die Richtlinien und Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern vorsehen.

Begleitung von Senioren und Einkauf am Arbeitsweg werden möglich
Künftig werden Bewegungen zur Begleitung älterer Menschen oder Menschen mit Behinderung im Landesgebiet möglich. Menschen mit Behinderung und alle jene, die wegen ihres körperlichen oder psychischen Zustands Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können, müssen den Nasen-Mundschutz nicht tragen. Allerdings müssen auch sie alle vorgegeben Abstände zu anderen Personen einhalten. Menschen mit Beeinträchtigung dürfen auf dem Landesgebiet mit ihren jeweiligen Fahrzeugen fahren, um sich zu bewegen.
Nachdem es immer wieder Beschwerden im Zusammenhang mit Fahrten zur Begleitung von Personen ohne Führerschein gab, wird in der aktuellen Verordnung auch geklärt, dass dies erlaubt ist. Ebenso erlaubt ist der Einkauf von Lebensmitteln in Geschäften, die entlang des Weges zur Arbeit liegen.

Radwege, Radtourenwege, Parks und Grünanlagen sind offen
Zu den erlaubten körperlichen Aktivitäten kommt nun neben dem Spazierengehen auch das Joggen und das Radfahren hinzu. Alle Rad- und Radtourenwege sind wieder geöffnet und wie gewohnt befahrbar. „Wer im Freien unterwegs ist, spazieren geht, joggt oder Rad fährt, muss Nase und Mund bedecken, wenn er andere trifft und Abstand halten – dies bleibt weiterhin Pflicht und ist wichtig. Nur wenn wir lernen, unser Verhalten an ein Leben mit dem Coronavirus anzupassen, hat der wirtschaftliche und gesellschaftliche Neustart für Südtirol eine gute Chance“, unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher.
Auch Parks und Grünflächen dürfen wieder besucht werden, außer die jeweiligen Bürgermeister haben eigene Vorschriften erlassen. Dort muss ein Abstand von drei Metern zwischen den Menschen eingehalten werden. Kinder müssen begleitet sein.

Bewegungen zu Tieren und Landwirtschaftsflächen sind möglich
Die Eigentümer von Haustieren wie Katzen, Hunden und Pferden oder die beauftragten Tierbetreuer dürfen Bewegungen zu ihren Tieren machen, um gesundheitliche Schäden aufgrund mangelnder Pflege oder Bewegung zu vermeiden. Privatpersonen dürfen Landwirtschaftsflächen oder Gemüsegärten, sowie eigene Tiere auch außerhalb der Wohngemeinde bewirtschaften bzw. pflegen.
Selbst eine Präzisierung zum Kauf von Kinderschuhen hat in der Verordnung Platz gefunden. Sie dürfen sowohl in Geschäften, die auf Kinderbekleidung spezialisiert sind, als auch in Geschäften, die nur Kinderschuhe anbieten, verkauft werden.
Die Verordnung ist im Internet unter www.provinz.bz.it/coronavirus veröffentlicht.
(LPA/san)