Reiserückkehrer aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien: Verpflichtende Tests

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Reiserückkehrer aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien: Verpflichtende Tests

Auch in Südtirol tritt die staatsweite Verordnung in Kraft: Ab 13. August muss jeder, der sich in den 14 Tagen vor diesem Datum in den Ländern Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien aufgehalten hat, bei Einreise in Italien entweder ein negatives Coronatest-Ergebnis vorweisen oder einen PCR-Test durchführen lassen. Die Testverpflichtung gilt für alle Reisenden, welche ab 13. August 2020 das italienische Staatsgebiet betreten haben. Wer vor diesem Datum eingereist ist, für den gelten diese Maßnahmen nicht.

Grund für diese Maßnahme sind die steigenden Zahlen an positiven Corona-Patienten in Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien. Um ein Ausbreiten auf dem italienischen Staatsgebiet einzudämmen, gilt nun folgende Verpflichtung:

  • Bei Eintritt in das italienische Staatsgebiet und nach einem Aufenthalt in diesen vorgenannten Staaten innerhalb der vorangegangenen 14 Tage, besteht die Verpflichtung, einen negativen Molekular- oder Antigen-Test mittels Abstrich vorzuweisen. Dieser darf nicht älter sein als 72 Stunden. Dieser Test kann auch direkt am Flug- oder Seehafen bzw. Grenzübergang durchgeführt werden. Die Testverpflichtung für Aufenthalte in den letzten 14 Tagen gilt für alle Reisenden, welche ab 13. August 2020 das italienische Staatsgebiet betreten haben. Wer vor diesem Datum eingereist ist, für den gelten diese Maßnahmen nicht.  
  • Sollte dies nicht möglich sein, kann dieser bei privaten Anbietern oder im Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgenommen werden. In jedem Fall muss der Reisende sich innerhalb von 48 Stunden beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes melden: In Südtirol unter der E-Mail-Adresse coronavirus@sabes.it. Ebenso kann von 08:00 bis 20:00 Uhr die Telefonnummer 0471 435 700 angerufen werden. Es muss neben dem Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer auch das Einreisedatum und der Staat, aus welchem die Einreise erfolgt, angegeben werden. Achtung: Die Durchführung des Tests ist verpflichtend!

  • Während der Zeit des Wartens auf diesen Abstrich werden die Personen in Isolation in der eigenen Wohnung bzw. an einem definierten Wohnort versetzt.
  • Auch ohne Symptome besteht die Verpflichtung, sich sofort nach Eintritt in das italienische Staatsgebiet beim lokal zuständigen Departement für Prävention (Kontakt siehe oben) zu melden.

Weiters wurde der Staat Kolumbien mit heutiger Wirkung zu den Ländern mit Einreise- bzw. Transitverbot hinzugefügt. (SF)