Schäden durch Wildwechsel

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Schäden durch Wildwechsel

Hauptsächlich in der Dämmerung kann es zu einem unliebsamen Zusammentreffen zwischen Verkehrsteilnehmern und Wild kommen. Trotz höchster Umsicht sind Zusammenstöße und Schäden am Fahrzeug oder sogar Personenschäden unter Umständen unausweichlich.

Wie sollte man sich bei einem Unfall verhalten?
Nach einem Unfall stehen zunächst die eigene Sicherheit und jene der anderen Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Daher sollte man sogleich die Behörden verständigen. Neben einer gegebenenfalls erforderlichen ersten Absicherung des Unfallortes durch die herbeigerufenen Behörden, ist es wesentlich, dass der Unfall korrekt aufgenommen und dokumentiert wird. Daher sollte man etwaige Zeugen aufzuhalten und gewährleisten, dass deren Aussage aufgenommen wird, sodass ein möglichst vollständiges Protokoll verfasst wird. Dieses ist ein wesentlicher Nachweis für nachfolgende Schadenersatzforderungen. Soweit möglich, sollte man auch selbst Fotografien erstellen. Ferner ist es ratsam, innerhalb des darauffolgenden Tages eine Meldung an die nächste Forststation der den Jagsaufseher zu stellen, dies auch wenn das Tier entlaufen ist. Dieses könnte verletzt sein.

Wer vergütet entstandene Schäden?
Prinzipiell wird Wild als öffentliches Gut betrachtet. Die Provinz Bozen muss dafür Sorge tragen muss, dass den Nutzern von Staats- und Landesstraßen daraus kein Schaden entsteht. Daher muss eine (dokumentierte) Anfrage an die Provinz Bozen gestellt werden, die in der Folge Erhebungen zu den Umständen des Unfalles vornimmt. Es eröffnet sich zunächst ein Verwaltungsverfahren, bei dessen Abschluss die Provinz Bozen die Schadenersatzforderung annimmt, falls begründet oder in bestimmten Fällen auch ablehnt.

Welche Umstände können zu einer Ablehnung der Schadenersatzforderung führen?
Es versteht von selbst, dass Zusammenstöße mit Wild nur dann vergütet werden, wenn der Vorfall nicht auf Nachlässigkeit oder unvorsichtiges Verhalten des Fahrers zurückzuführen ist. Sollte also als erwiesen gelten, dass der Fahrer wesentliche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung missachtet hat, so wird eine Zahlung ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die Schadenersatzforderung abgewiesen, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder sich der Zusammenstoß in der unmittelbaren Nähe eines entsprechenden Warnzeichens ereignet hat. In diesem Fall wurde der Fahrer nämlich ausreichend auf die mögliche Gefahr hingewiesen und war verpflichtet, den entsprechenden Straßenabschnitt mit der nötigen Vorsicht zu befahren.