Die Regionalregierung hat einen Gesetzentwurf genehmigt, mit dem ein Beitrag von 500 Euro für die rentenmäßige Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern eingeführt werden soll.
Mit jährlich 500 Euro sollen Künstlerinnen und Künstler in der Region Trentino-Südtirol unterstützt werden, wenn sie Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds tätigen. Den Weg dafür hat die Regionalregierung heute (10. September) mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf geebnet. Dieser Entwurf wird nun an den Regionalrat übermittelt.
Unter die Kategorie Künstler fallen eine Vielzahl an Erwerbstätigen, unter anderem Schriftsteller, Szenografen, Schauspieler, Maler, Bildhauer. Diese werden im Detail in jeweils eigenen Landesregelungen aufgelistet. Um den Beitrag künftig in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragsteller mindestens zwei Jahre in der Region wohnhaft sein, die künstlerische Tätigkeit ausschließlich bzw. zumindest vorwiegend ausüben und sich in einer bestimmten wirtschaftlichen Lage befinden – die Details dazu werden von den jeweiligen Ländern festgelegt, in deren Zuständigkeitsbereiche das Sachgebiet Kultur fällt. Der regionale Beitrag stellt eine Ergänzung zu den individuellen Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds dar. Das heißt, dass pro Jahr ein Mindestbeitrag von 500 Euro auf die individuelle Rentenposition einbezahlt werden muss, um beitragsberechtigt zu sein. Ausgeschlossen sind davon jene Künstler, die bereits eine Rente beziehen.
Die Fördermaßnahmen für Künstlerinnen und Künstler sind eine begrenzte Unterstützung, da der Beitrag alleine keine nachhaltige rentenmäßige Absicherung gewährleisten kann. Insgesamt sind dafür jährliche Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. In Österreich und Deutschland hingegen gibt es eigene Zuschüsse und Fonds für Kunstschaffende, die eine bessere Versicherungsabdeckung garantieren. Darum soll der Gesetzentwurf der Regionalregierung einen Anreiz bieten, neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine Zusatzrentenform aufzubauen. (fgo/ck)
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