Bis 18. September können Eltern mitteilen, ob ihre Kinder im Schuljahr 2020/21 den Heimplatz ganzzeitig beanspruchen oder nur teilweise. So werden freie Wahl und reduzierte Beiträge ermöglicht.
An die 5500 Schülerinnen und Schüler nutzen während des Schuljahres einen Platz in einem der 67 Südtiroler Schülerheime. Wie der Unterricht und der Schulbesuch unterliegt in diesem Schuljahr auch der Heimbetrieb den Hygiene- und Sicherheitsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus. Zudem wirkt sich die Unterrichtsgestaltung auf den Heimbesuch aus: Nicht alle Schüler werden in der Zeit des Fernunterrichts den Heimplatz in Anspruch nehmen.
Um Heime mit privater Führung möglichst gut organisieren zu können und zugleich Wahlfreiheit zu gewährleisten, können alle Eltern der Heimschüler bis zum 18. September dem Heim mitteilen, ob ihr Kind während des Schuljahres ganzzeitig im Heim wohnen wird oder ob es den Heimplatz wegen des alternierenden Unterrichts nur teilweise belegt. „Mit dieser flexiblen Regelung ist gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler am Vormittag vom Heim aus autonom und selbständig am Fernunterricht teilnehmen können, ohne jedes Mal nach Hause fahren zu müssen. Damit garantieren wir Sicherheit und Planbarkeit“, betont der für Bildungsförderung zuständige Landesrat.
„Eltern und Jugendliche haben in diesen zwei Wochen seit Schulbeginn Einblick in die Organisation des Unterrichts in der jeweiligen Schule gewinnen können und können sich nun auf dieser Grundlage entscheiden, ob der Schüler oder die Schülerin während des Fernunterrichts zuhause bleibt“, erklärt die Direktorin der Landesabteilung Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel.
Ihre Planung bereits abgeschlossen haben die öffentlichen Berufsschulheime. „Die Berufsschulen und die angeschlossenen Heime haben die Stundenpläne und die Präsenz im Heim seit Monaten vorbereitet und gut aufeinander abgestimmt“, betont Bildungsdirektor Gustav Tschenett.
Für Schüler und Schülerinnen, die wegen des alternierenden Unterrichts nicht ganzzeitig im Heim sind, ist eine Verringerung des Heimkostenbeitrags von bis zu 30 Prozent vorgesehen. Diese Reduzierung kommt sowohl in den privat geführten Heimen als auch in den öffentlichen Heimen zur Anwendung.
Die Meldungen über die Anwesenheit der Jugendlichen in den Heimen fließen nach dem 18. September in der Landesabteilung Bildungsförderung zusammen, die auch für die Finanzierung der Heime mit privater Führung zuständig ist und wo in Zusammenarbeit mit allen Partnern das Finanzierungsmodell definiert wird. „Die alljährliche Grundfinanzierung ebenso wie der Ausfall bei den Mieten werden vom Land getragen“, erklärt der Landesrat für Bildungsförderung. (jw)
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