Was versteht man unter Pflichtteilsrechten?
Grundsätzlich kann jeder über sein Vermögen frei verfügen, das heißt, er kann es Verwandten, nicht Verwandten und auch juristischen Personen hinterlassen. So hat jeder das Recht, die zuvorkommende Nachbarin, die liebevolle Pflegerin oder einen wohltätigen Verein zum Alleinerben zu ernennen. Völlig leer geht aber der Rest der Familie selbst dann nicht aus. Unsere Rechtsordnung sichert nämlich dem Ehegatten und den nächsten Verwandten einen bestimmten Teil des Nachlasses, den so genannten Pflichtteil, zu.
Wie wird die Höhe eines Pflichtteils bestimmt?
Die Höhe des Pflichtteils ist gesetzlich genau geregelt und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Zahl der Pflichterben (siehe Tabelle). Sollten Pflichtteilsrechte durch testamentarische Verfügungen oder Schenkungen zu Lebzeiten verletzt worden sein, so gibt es die Möglichkeit, eine Kürzungsklage vor Gericht einzubringen.
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