Sexten/Sillian – Grünes Licht mit Auflagen.

Sexten – Letztes Treffen der Technikerinnen-Tour 2020.
9. Oktober 2020
Buchveröffentlichung “Neuland Pustertal”
9. Oktober 2020
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Sexten/Sillian – Grünes Licht mit Auflagen.

Das Skigebiet „Drei Zinnen Dolomites“ in der Gemeinde Sexten und das Skizentrum „Sillian Hochpustertal“ in Osttirol können miteinander verbunden werden. Um die Verbindung zu realisieren, sollen auf Südtiroler Seite eine neue Aufstiegsanlage und Skipiste „Drei Zinnen II“ errichtet werden. Diese sind allerdings nicht als autonome Anlagen sondern ausschließlich als Verbindungsanlagen zu konzipieren, was einen Anschluss auf Osttiroler Seite voraussetzt. Dieser muss in Planung sein. Die Südtiroler Landesregierung hat dem Projekt am 22. September im Sinne der Bewertungen und mit den Auflagen des Umweltbeirats zugestimmt. Zusätzlich zur Einschränkung auf eine Verbindungsanlage ist eine Kaution von 200.000 Euro als Garantie für die Einhaltung der Auflagen vorgesehen.Die Machbarkeitsstudie für die Verbindung der beiden Skigebiete – eingereicht von der Betreibergesellschaft Drei Zinnen AG – war bereits 2018 vom Umweltbeirat positiv bewertet und in der Folge von der Landesregierung genehmigt worden. Die neue Aufstiegsanlage „Drei Zinnen II“ ist eine Zehner-Kabinen-Bahn mit einer Förderkapazität von 2400 Personen pro Stunde. Sie fungiert als Zubringer zur neuen Piste „Drei Zinnen II“, die 2,1 Kilometer lang ist und eine Fläche von 8,7 Hektar umfasst. Die Talstation der neuen Bahn soll in unmittelbarer Nähe der bestehenden Aufstiegsanlage „Drei Zinnen I“ entstehen. Die gesamte Investition beläuft sich auf 10,85 Millionen Euro. Die neue Aufstiegsanlage und die neue Skipiste „Drei Zinnen II“ können nur unter der Voraussetzung errichtet werden, dass die skitechnische Anbindung auf österreichischer Seite garantiert ist. Vor Ausstellung der einheitlichen Landesgenehmigung wiederum muss dem Umweltbeirat ein überarbeiteter Vorschlag für die Umweltausgleichsmaßnahmen vorgelegt werden. Die dafür vorgesehene Summe ist auf 200.000 Euro zu erhöhen. Unter die Auflagen fallen unter anderem Wiederaufforstungsmaßnahmen. Vorgeschrieben ist auch die Aufwertung des Lebensraums des Auerhahns und die genaue Beobachtung der hydrogeologischen Lage. Das „Projekt Grenzgang“ hält der Umweltbeirat hingegen nicht für eine geeignete Maßnahme, um die negativen Umweltauswirkungen des Projektes auszugleichen. Auflagen gelten auch für die Wasserableitung für die Beschneiung und für die Wiederherstellung der betroffenen Baustellenflächen.