In einer neuen Dringlichkeitsmaßnahme von LH Arno Kompatscher wird empfohlen, auf Feste zu verzichten. Alle bisherigen Regeln sind bestätigt. Vor allem soll Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Die Zahl der festgestellten Infektionen mit dem Coronavirus steigt auch in Südtirol. Die Situation sei allerdings nicht vergleichbar mit jener im Frühjahr, weil viel mehr getestet werde, vor allem auch nicht-symptomatische Personen, aus dem Umfeld positiv Getesteter, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Weiterhin sei sie Lage unter Kontrolle, unterstreicht Kompatscher.
Damit dies auch so bleibt hat der Landeshauptmann heute (9. Oktober) am Abend die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 40 zum Schutz vor dem Coronavirus unterzeichnet.
Dringende Empfehlung auf Feste und Zusammenkommen zu verzichten
Neu ist in dieser Verordnung eine klare und dringliche Empfehlung, dass man in dieser Phase als Zeichen des Respektes gegenüber den Mitmenschen auf Feste und andere Gelegenheiten des Zusammenkommens mit nicht zusammenlebenden Personen verzichten soll, bei denen es zu Menschenansammlungen kommen könnte, sowohl in öffentlich zugänglichen als auch in privaten Orten.
„Auf private Feierlichkeiten, Feste, Geburtstagsparties, Jahrgangsauflüge usw. zu verzichten, ist ein Beitrag dazu, die Ansteckungskurve flach zu halten. Es ist kein Verbot, sondern eine ganz dringende Empfehlung“, unterstreicht der Landeshauptmann und appelliert an die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen. Es gehe, so Kompatscher, schließlich um die Lebensqualität jedes einzelnen sowie darum, drastische Maßnahmen zu verhindern.
„Wir haben eine Situation, in der wir erhöht aufmerksam sein müssen. Es gilt umso mehr die geltenden Regeln einzuhalten“, betont der Landeshauptmann.
Bisherige Regeln zu Atemwegsschutz, Abstand und Hygiene gelten weiter
In der neuen Verordnung werden deshalb auch nochmals alle bisher geltenden allgemeinen und spezifischen Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung und Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus bestätigt. In der Verordnung steht somit, dass jeder immer einen Schutz der Atemwege bei sich zu haben muss und dieser in allen geschlossenen Orten zu tragen ist, sofern nicht anders von den geltenden Sicherheitsprotokollen und der Anlage A des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 vorgesehen. Der Mund-Nasen-Schutz muss auch im Freien an allen Orten getragen werden, wenn man sich in der Nähe (ein Meter) von anderen Personen befindet, mit welchen man nicht zusammenlebt, und auf jeden Fall in allen Situationen einer möglichen Menschenansammlung. Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren sind von der Atemwegsschutzpflicht ausgenommen. Eine Ausnahme gilt beim Betreiben einer sportlichen Tätigkeit und beim Fahrrad- oder Rollerfahren. Wie bisher sind auch Personen mit Krankheiten oder einer Behinderung, welche mit dem Tragen einer Maske unvereinbar sind, sowie jene, welche mit diesen interagieren von der Atemwegsschutzpflicht ausgenommen.
Verordnet werden außerdem verstärkte Kontrollen, ob die gültigen Sicherheitsbestimmungen im allgemeinen Bereich aber auch in den spezifischen Bereichen und für die wirtschaftlichen Tätigkeiten eingehalten werden.
„Die aktuellen Regeln zu Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Hygiene sind auch nach Ansicht internationaler Fachleute die wirksamsten und es ist notwendig, dass sie absolut eingehalten werden“, unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher. (san)
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