Gegen Bezahlung können sich interessierte Bürger einem Coronatest auch in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen unterziehen. „Nachfrage nach freiwilligen Tests steigt an“, berichtet Landesrat Widmann.
Die Landesregierung hat heute (13. Oktober) auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann die Basis dafür geschaffen, dass künftig auch interessierte Bürgerinnen und Bürger gegen Bezahlung Zugang zum öffentlichen Dienst der serologischen Tests, von Nasen-Rachen-Abstrichen und Antigentests erhalten. „Von Anfang an verfolgen wir das Ziel möglichst breit zu testen. Gleichzeitig steigt derzeit auch innerhalb der Bevölkerung das Interesse und die Nachfrage, sich einem Test zu unterziehen, um Infektionsketten möglichst schnell zu unterbinden“, betont Landesrat Widmann. Die entsprechende Durchführungsbestimmung werde innerhalb der nächsten Tage erlassen.
Tarife für Tests festgelegt
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können durch den heutigen Beschluss die Durchführung eines PCR-Tests, eines Antigentests oder eines serologischen Tests beantragen. Bisher war dies nur im Rahmen von Präventions- und Überwachungsprogrammen und gemäß den festgelegten Protokollen möglich gewesen. Durchgeführt werden können die Tests bei Ärzten für Allgemeinmedizin oder privaten Gesundheitseinrichtungen. Im Beschluss werden gleichzeitig die entsprechenden Tarife festgelegt: So werden privat zahlende Nutzer 72,00 Euro für einen PCR-Test bezahlen müssen, 20 Euro für einen Antigentest und 5 Euro (pro Antikörper) für einen Antikörpertest. Die Tarife der Privateinrichtungen, die bereits diese Tests anbieten, werden von den jeweiligen Anbietern festgelegt. (fg/ck)
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