Krankschreibung bei positiven Testergebnis ist gewährleistet, Sicherheit bei Testung ist durch massive organisatorisch Anstrengungen bestmöglich garantiert.
Der Ablauf für die Krankschreibung im Falle eines positiven Testergebnisses wurde im Rahmen der Aktion „Südtirol testet“ stark vereinfacht. Dafür reicht es, auf dem so genannten Ableseblatt, also dem Zugangsformular mit den persönlichen Daten, das Kästchen „Bei positivem Befund brauche ich eine Krankmeldung an das NISF“ anzukreuzen. Im Fall eines positiven Antigen-Schnelltests erfolgt die Krankschreibung dann automatisch. Aber Achtung: Diese Regelung gilt für die drei Kerntage der Aktion vom 20. Bis 22.11.2020, an denen in allen Südtiroler Gemeinden Teststationen eingerichtet werden.
Bei positiven Ergebnissen von Antigen-Schnelltests, die 72 Stunden vor oder nach diesen drei Kerntagen durchgeführt werden, kann die Krankschreibung durch den Hausarzt erfolgen.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb weist außerdem darauf hin, dass es wichtig ist, dass sich alle Familienmitglieder – sofern die Kinder älter als fünf Jahre sind – testen lassen. Denn auch wenn eines oder beide Elternteile im Rahmen einer vom Arbeitgeber organisierten Testreihe für die Mitarbeiter als nicht infiziert eingestuft wurde, heißt das nicht, dass niemand in der Familie das Virus in sich trägt.
Befürchtungen, dass bei den am kommenden Wochenende geplanten flächendeckenden Antigen-Schnelltests große Ansteckungsgefahr bestehe, sind unbegründet.
Die Teststrecken in den Gemeinden wurden nach den neuesten Erkenntnissen über die Ansteckungswege des neuartigen Coronavirus geplant. Alle Personen, welche den Schnelltest abnehmen, tragen eine entsprechende Schutzkleidung.
Selbstverständlich sollten die Testteilnehmerinnen und –teilnehmer einen Nasenmundschutz tragen, der nur im Moment der Abstrichentnahme heruntergenommen werden sollte. Die Entnahme des Abstrichs nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
Bei der Organisation von „Südtirol testet“ flossen natürlich auch die Erfahrungen der Massentestungen in den vergangenen Monaten – Gröden, Branzoll, Sexten, Welsberg – mit ein, um eine noch flüssigere und sicherere Testabwicklung garantieren zu können. Bereits bei diesen in der Vergangenheit durchgeführten Massen-Tests konnte kein Fall einer Übertragung des Coronavirus während der Tests festgestellt werden. Und das bei insgesamt ebenfalls mehreren Tausend Teilnehmern.
Die Infos zum Ablauf der Testreihe sowie die notwendigen Formulare sind auf den jeweiligen Internetseiten der Gemeinden abrufbar. In zahlreichen Gemeinden – aber nicht in allen – gibt es auch die Möglichkeit, sich online für den Test anzumelden.
Alle Infos und Dokumente zu „Südtirol testet“ gibt es unter dem folgenden Link: http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-suedtirol-testet.asp
Die Liste der Allgemeinmediziner, die die Antigentests im Rahmen der „Südtirol testet“-Aktion anbieten, findet sich auf der Coronavirus-Seite des Zivilschutzes und des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Dort befindet sich auch die Liste der Apotheken, die ab morgen am Screening teilnehmen.
Südtirol testet – Zivilschutz: http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-suedtirol-testet.asp
Südtirol testet – SABES: https://sabes.it/de/covid-19.asp
(PAS)
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