Statt fünf sind es künftig drei: Die Mitglieder der Kommission für den Landschaftsfonds wurden gestern (2. März) von der Landesregierung neu ernannt.
Der Landschaftsfonds wurde im Jahr 2007 eingerichtet und ist auch vom neuen, im Juli 2020 in Kraft getretenen Landesgesetz Raum und Landschaft bei der Landesverwaltung vorgesehen. Über die Vergabe der Förderungen durch den Landschaftsfonds entscheidet eine Kommission, die gestern (2. März) auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer von der Landesregierung neu ernannt wurde: Sie besteht nicht wie bisher aus fünf, sondern fortan aus drei Mitgliedern bzw. deren Ersatzmitgliedern.
Virna Bussadori, Direktorin der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung führt den Vorsitz (Ersatzmitglied Giulia Ligazzolo). Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt der Direktor des Verwaltungsamts für Landschaft und Raumentwicklung Horand Maier (Ersatzmitglied Leo Hilpold). Weiters ist Petra Kranebitter als Expertin auf dem Gebiet der Naturwissenschaften Mitglied der Landschaftsfonds-Kommisson (Ersatzmitglied Ulrike Gamper). Alle Kommissionsmitglieder gehören der Landesverwaltung an. Die Kommission bleibt für die Dauer der laufenden Legislaturperiode im Amt.
Über den Landschaftsfonds förderbar sind Maßnahmen und Projekte, die im Sinne des Grundsatzes der Nachhaltigkeit zur langfristigen Erhaltung und zum Schutz der biologischen und strukturellen Vielfalt der Natur und Landschaft beitragen. Ebenso wird die Pflege, Erhaltung oder Erneuerung schutzwürdiger Ensembles gefördert. Auch für den Ankauf von Flächen durch die öffentliche Hand zu Naturschutzzwecken, für Bodennutzungen mit ökologisch wertvoller Funktion, für Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes sowie für Maßnahmen zur Besucherlenkung innerhalb von Schutzgebieten kann um eine Förderung durch den Landschaftsfonds angesucht werden.
Diesen Zielsetzungen entsprechend sprach sich die Kommission für den Landschaftsfonds 2020 für die Vergabe von insgesamt 358.000 Euro aus. Es wurden hauptsächlich Projekte finanziert, die Maßnahmen vorsehen, mit denen die Lebensräume des Birk- und Auerwilds verbessert und Magerweideflächen erhalten werden. Unterstützt werden auch verschiedene Beratungsinitiativen im Bereich des Ensembleschutzes auf Gemeindeebene. (mpi)
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