Die Aussetzung der Gemeindegebühren im Jahr 2021 ist der Kerninhalt der Corona-Verordnung 17, die LH Kompatscher unterzeichnet hat. Ermöglicht wird der Verkauf von Friedhofsartikeln zu Ostern.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am 26. März die Corona-Notstandsverordnung Nr. 17 des laufenden Jahres unterzeichnet. Die Verordnung setzt angesichts der Liquiditätsengpässe, die viele Familien und Unternehmen derzeit belasten, die Zahlung verschiedener Gemeindegebühren beziehungsweise Gemeindesteuern bis zum 31. Dezember 2021 aus. Es handelt sich dabei um die Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die Plakatierungsgebühren, die Konzessionsgebühren für die Besetzung auf Märkten sowie die Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte (Kurtaxe).Bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt sind die Gemeindegebühren für Abfallentsorgung, Trinkwasserversorgung, Kanalisation und Abwasserreinigung. Familien und Unternehmen steht es frei, Steuern und Gebühren vor der verlängerten, neuen Frist bezahlen. Die jüngste Verordnung des Landeshauptmanns bestimmt zudem, dass in der Osterzeit bis zum Dienstag, 6. April, der Detailhandel mit Friedhofsartikeln auch an Samstagen und Sonntagen erlaubt ist. Die jüngste Verordnung und weitere Informationen zum Thema sind im Coronavirus-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich „Dokumente zum Herunterladen“ einzusehen. (mb/jw)
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