Einen Sammelgesetzentwurf mit rund 25 Artikeln in 17 Bereichen hat die Landesregierung heute auf den Weg gebracht, der unter anderem die Verlängerung verschiedener Corona-Hilfsmaßnahmen beinhaltet.
Von der Kultur und dem Umweltschutz über den Bevölkerungsschutz und das Gesundheitswesen bis hin zu Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Transportwesen: Es sind unterschiedliche Sachbereiche, in denen die Landesregierung eine Reihe von Gesetzesänderungen schnell voranbringen will. Daher hat Landeshauptmann Arno Kompatscher heute (27. April) der Landesregierung einen über 25 Artikel umfassenden Sammelgesetzentwurf vorgelegt, der nach seiner heutigen Genehmigung dem Landtag übermittelt wird. Dort werden sich zunächst alle vier Landtagsausschüsse und dann das Plenum damit befassen.
„Im Sammelgesetzentwurf bündeln wir eine Reihe notwendiger und dringender Anpassungen und Gesetzesänderungen, Terminverlängerungen und Verfahrensvereinfachungen“, betont Landeshauptmann Kompatscher, der unter anderem auf die Verlängerung von Corona-Hilfsmaßnahmen für das Jahr 2021 verweist. So enthält der Gesetzentwurf die Ausdehnung der Corona-Hilfen für Kultur, Weiterbildung und Bibliotheken auf das Jahr 2021, gepaart mit der Möglichkeit, geplante Veranstaltungen auf das Jahr 2022 zu verschieben. Als Beitrag zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren hingegen versteht sich die Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) für die Beantragung von wirtschaftlichen Begünstigungen.
Erneuerungen möchte die Landesregierung auch in der Gemeindefinanzierung vornehmen: Für die Finanzierung von Investitionen soll ein neues Modell eingeführt werden, welches das bestehende ergänzen und künftig ganz ersetzen soll. Auch auf das Jahr 2021 ausdehnen will die Landesregierung verschiedene Corona-Hilfsmaßnahmen: So sollen die örtlichen Körperschaften auch im laufenden Jahr die Miet- und Konzessionsgebühren erlassen können, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit pandemiebedingt nicht ausgeübt werden konnte und der Mieter oder Konzessionsinhaber einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent beklagt. Gemeinden sollen zudem auch 2021 Initiativen von Tourismusorganisationen und Vereinen bezuschussen können, auch wenn diese coronabedingt verschoben oder annulliert wurden. Eine Verlängerung der Corona-Hilfsmaßnahmen ist auch im Bereich der Kinderbetreuung vorgesehen, wo die Kosten der Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmutter-Dienste auch 2021 finanziert werden, wenn sie pandemiebedingt geschlossen waren.
Weiters beinhaltet der Gesetzentwurf Bestimmungen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit in strukturschwachen Gebieten sowie Klärungen im Hinblick auf die Konzessionsvergabe für kleine und mittlere Wasserableitungen. Verschärft werden die Bestimmungen für widerrechtlichen Kraftfahrzeugverkehr in Wasserschutzgebieten. Mehrere Änderungen beziehungsweise Ergänzungen gibt es zum Landesgesetz „Raum und Landschaft“ sowie zum Landesforstgesetz. Vor allem organisatorische Änderungen sind im Bereich der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste sowie bei der Waldbrandbekämpfung vorgesehen. Verwaltungstechnische Erleichterungen sollen die Änderungen im Bereich Gastgewerbe beziehungsweise in der Handelsordnung bringen: Geplant ist, das im Ausland oder einer anderen Region Italiens erworbene Diplom des Handelsfachwirts mit den nach Landesbestimmungen erlangten gleichzustellen.
Einige Artikel betreffen das Gesundheitswesen: Neuerungen gibt es in Bezug auf die Vertragsvereinbarungen mit Kliniken im Ausland, die Vergabeverfahren des Sanitätsbetriebs und die Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes.
Grünes Licht gab es heute auch für die von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Kompatscher vorgelegte Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2020. Auch dieser Gesetzentwurf wird nach der heutigen Zustimmung der Landesregierung dem Landtag übermittelt. (jw)
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